Wärmewende in Neuss
Stadt und Stadtwerke erstellen gemeinsam kommunale Wärmeplanung
Wie können notwendige Veränderungen in unserer Wärmeversorgung klimaneutral, nachhaltig, sicher und dabei möglichst kostengünstig umgesetzt werden? Diese Fragen passend zu den lokalen Gegebenheiten in Neuss zu beantworten ist das Ziel der kommunalen Wärmeplanung.
Am 29. November 2024, hat im Rathaus ein Bürgerforum zur kommunalen Wärmeplanung stattgefunden. Die Präsentation finden Sie jetzt online (nicht barrierefrei).
Ein weiteres Bürgerforum zur kommunalen Wärmeplanung ist für Ende März 2025 in Vorbereitung. Weitere Informationen werden in Kürze hier veröffentlicht.
Klimakampagne 2025 des Kreises - nehmen Sie die Chance wahr
Zum Jahresanfang 2025 startet der Rhein-Kreis Neuss seine Klimakampagne, um Bürgerinnen und Bürger über Energieeffizienzmöglichkeiten zu informieren und zur Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen zu motivieren. Dafür bietet die Klimakampagne neben Informationsmaterial auch individuelle Energieberatungen an, um Energieverluste in Gebäuden zu erkennen und gezielt anzugehen.
Die Stadt Neuss ist Kooperationspartnerin bei der Klimakampagne, die zur Zielerreichung der Klimaneutralität beitragen soll. Sämtliche Informationen finden Sie unter: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/klima-nachhaltigkeit-und-internationales/klimakampagne/
Nachfolgend geben wir Ihnen mehr Hintergründe und beantworten die wichtigsten Fragen zur kommunalen Wärmeplanung.
Kommunale Wärmeplanung in Neuss
Mit der kommunalen Wärmeplanung schaffen Stadt Neuss und Stadtwerke Neuss gemeinsam die Planungsgrundlage für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Wärmeversorgung. Dabei werden sie von dem Beratungsunternehmen evety und dem IT-Unternehmen digikoo unterstützt.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, Maßnahmen zu erarbeiten, die die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen und die Wärmewende in Neuss ermöglichen. Dafür wird aktuell zunächst eine Bestands- und Potenzialanalyse der Wärmeversorgung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analysen werden anschließend genutzt, um Zielszenarien und eine Wärmewendestrategie mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten.
Förderung
Das Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) ist am 20.12.2024 in Kraft getreten und bildet die rechtliche Grundlage für die kommunale Wärmeplanung in NRW. Die Kommunen werden verpflichtet, Wärmepläne aufzustellen. Damit besteht für die Kommunen ein Anspruch eines Belastungsausgleichs für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung (Konnexitätszahlung des Landes). Die vormalig gewährte Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird zurückgezahlt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wie funktioniert die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus fünf Schritten.
1. Durchführung einer Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung untersucht, ob in Neuss Teilgebiete vorhanden sind, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärme-oder Wasserstoffnetz geeignet sind. Für diese Teilgebiete kann eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden. Die verkürzte Wärmeplanung ermöglicht es, in den folgenden Prozessschritten nur bestimmte Aspekte für die Teilgebiete zu untersuchen.
2. Durchführung einer Bestandsanalyse
Während der Bestandsanalyse wird eine systematische Erhebung des Wärmebedarfs oder aktuellen Wärmeverbrauchs durchgeführt. Dabei werden die drei Bereiche Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme einbezogen. Außerdem wird die aktuelle Versorgungsstruktur und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen ermittelt. Darüber hinaus werden Informationen zu den Gebäuden, wie Gebäudetypen und Baualtersklassen, erhoben, um deren Sanierungsstand abzuschätzen. Im Rahmen der verkürzten Wärmeplanung können die identifizierten Teilgebiete nur auf erhöhtes Einsparpotenzial hin untersucht werden.
3. Durchführung einer Potenzialanalyse
Im Rahmen der Potenzialanalyse werden sowohl die Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs erfasst als auch die zur Verfügung stehenden nutzbaren Potenziale an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zur Deckung des Bedarfs. Das Wort „nutzbar“ meint, dass bestehende Einschränkungen berücksichtigt werden. Darunter fallen z. B. das Naturschutz-, Wasser-und Denkmalschutzrecht sowie die zeitliche Verfügbarkeit und Saisonalität bestimmter Wärmequellen.
4. Entwicklung der Zielszenarien
Die Zielszenarien werden entsprechend der lokalen Rahmenbedingungen in Neuss entwickelt und basieren auf den Erkenntnissen aus der Bestands- und der Potenzialanalyse. Sie stellen die zukünftige Entwicklung des Wärmebedarfs und die geplante Versorgungsstruktur dar. Als Zieljahre werden dabei das auf Bundesebene festgelegte Jahr 2045 berücksichtigt und zusätzlich - als ambitioniertere Variante - die in Neuss angestrebte Klimaneutralität bereits bis 2035. In den Szenarien werden einzelne Teilgebiete festgelegt und dargestellt, wie geeignet diese für unterschiedliche Arten der klimaneutralen Wärmeversorgung geeignet sind.
5. Ausarbeitung der Wärmestrategie
Die Wärmestrategie enthält einen strategischen Fahrplan, Handlungsstrategien und konkrete Einzelmaßnahmen zur Erreichung einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Die Wärmestrategie ist dann eine wichtige Leitlinie für die Stadtentwicklung und –planung. Außerdem bietet sie unter anderem eine Orientierung für Hauseigentümer*innen.
Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?
Der Wärmesektor verursacht mehr als 50 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland. Den Wärmebedarf zu senken und die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten ist daher entscheidend für das Gelingen der Energiewende und hilft somit, den Klimawandel und abzumildern.
Die kommunale Wärmeplanung unterstützt dabei, den Wärmesektor in Neuss treibhausgasneutral zu gestalten. Sie ist ein langfristiger und strategischer Prozess. Denkbare Maßnahmen, die im Prozess der kommunalen Wärmeplanung identifiziert werden können, sind beispielsweise der Ausbau von Fernwärmenetzen und die Nutzung von Abwärme. Stadt Neuss und Stadtwerke Neuss beziehen daher auch weitere Akteur*innen ein wie beispielsweise Industriebetriebe, die gegebenenfalls Abwärme liefern können.
Welche bundesgesetzlichen Vorgaben zur Wärmewende gibt es?
Die Bundesregierung hat im September 2023 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (Gebäudeenergiegesetz - GEG) aktualisiert. Ziel des Gesetzes ist es, den Wandel zu einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung zu beschleunigen. Bestandteil der Gesetzesnovelle sind unter anderem Vorgaben dazu, in welchem Umfang neue Heizungsanlagen aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssen.
Im November 2023 hat der Bundestag zudem das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz - WPG) verabschiedet. Das Gesetz schreibt vor, dass Großstädte wie Neuss bis zum 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen müssen.
Wie kann ich mich an der Wärmeplanung beteiligen?
Alle Einwohner*innen sowie Neusser Betriebe sind eingeladen, sich aktiv in die Gestaltung der kommunalen Wärmeplanung einzubringen. Stadt Neuss und Stadtwerke Neuss ist es wichtig, möglichst viele Akteur*innen in den Prozess einzubeziehen. Über anstehende Termine und andere Beteiligungsmöglichkeiten informieren Stadt Neuss und Stadtwerke Neuss an dieser Stelle sowie auf ihren Social Media-Kanälen und über die lokalen Medien.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich?
Wichtig ist zu betonen, dass mit Fertigstellung der Wärmeplanung noch keine konkreten Auf- und Ausbaupläne vorliegen. Der kommunale Wärmeplan soll bis Anfang 2025 fertiggestellt werden und liefert dann einen ersten Anhaltspunkt, in welchen Stadtgebieten welche Art Energieversorgung angestrebt wird. Je nach den lokalen Rahmenbedingungen kann grundsätzlich sowohl eine zentrale Netzstruktur oder eine dezentrale Versorgung mit Einzellösungen wie Wärmepumpen sinnvoller sein.
Wie kann ich als Mieter*in zum Gelingen der Wärmewende in Neuss beitragen?
Als Mieter*in haben Sie viele Möglichkeiten, Heizenergie klimafreundlich zu beziehen oder Ihren Wärmebedarf zu senken – zum Beispiel durch Energiesparmaßnahmen, bei der Auswahl des Gasliefervertrags oder in Zusammenarbeit mit der*dem Vermieter*in. Hilfreiche Tipps dazu finden Sie zum Beispiel bei den Stadtwerken Neuss. Auch die Verbraucherzentrale Neuss unterstützt gerne und bietet beispielsweise regelmäßige Online-Beratungen an.
Kann oder muss ich als Gebäudeeigentümer*in schon tätig werden?
Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine funktionierende Heizungsanlage in einem Bestandsgebäude sofort auszutauschen. Nur für neu eingebaute Heizungen gibt das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) vor, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Alte Heizungsanlagen zu reparieren, ist also weiterhin möglich. Weitere Informationen zum GEG gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dort finden Sie auch den praktischen Heizungswegweiser, der eine erste Einschätzung liefert, ob ein Austausch notwendig ist.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Es gibt verschiedene Förderprogramme des Landes NRW und des Bundes unter anderem in den Bereichen Energieversorgung, Gebäude und Wärme sowie Energie- und Ressourceneffizienz. Einen guten Überblick liefert die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate in ihrem Förder.Navi. Dort können Sie sich über Kredite, Steuererstattungen und Zuschüsse zur Förderung der von ihnen geplanten Maßnahmen erkundigen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch weitere Fragen habe?
Bei Fragen oder Hinweisen steht Ihnen das Klima-Team zur Verfügung:
Telefon: 02131 90-3340
E-Mail: waermeplanung@stadt.neuss.de
Stand: 18. Juni 2024