Pressedienst der Stadt Neuss Zusätzliche Testpflicht für immunisierte Gäste entfällt Auch in den Schwimmbädern der Stadtwerke Neuss, der Eissporthalle und im WELLNEUSS gilt ab dem 13. Januar 2022 die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Gegenüber der letzten Verordnung von Ende Dezember entfällt die Testpflicht für immunisierte Besucherinnen und Besucher, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über einen Auffrischungsimpfung (?Booster?) verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme von der Testpflicht gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.Eine Testmöglichkeit durch das Stadtwerke-Personal an den Eingängen der Schwimmbäder, der Eissporthalle und des WELLNEUSS ist derzeit nicht möglich.Allerdings gibt es weiterhin die Möglichkeit von kostenlosen Bürgertests im Corona-Bürgertestzentrum in der Neusser Eissporthalle. Der Eingang zum Bürgertestzentrum befindet sich links neben dem Südeingang der Eissporthalle.Öffnungszeiten:Montag: 10:00 ? 17:00 UhrDienstag: geschlossenMittwoch: 10:00 ? 18:30 UhrDonnerstag: geschlossenFreitag: 10:00 ? 17:00 UhrSamstag: 10:00 ? 17:00 Uhr Redaktion: 13.01.2022 Zur Online-Version: https://www.neuss.de//medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/