Grundbesitzabgaben
Hinweise und Erläuterungen für das Jahr 2017
Zu Beginn des Jahres werden die Grundbesitzabgabenbescheide verschickt. Das Steueramt der Stadt Neuss hat Erläuterungen hierzu auf einem Infoblatt zusammengestellt.
So bleiben die Hebesätze der Grundsteuer von 205% für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und 495% für alle anderen Grundstücke (Grundsteuer B) unverändert. Auch die Gebühren der Abfallentsorgung bleiben größtenteils unverändert, die Gebühr für die Biotonne wird von 53,78 € auf 48,40 € gesenkt. Außerdem werden Hinweise zu An- und Abmeldungen von Müllgefäßen, Zahlungsmodalitäten und Lastschrifteinzusgverfahren sowie zum Eigentumswechsel gegeben.