Zu Beginn des Jahres werden die Grundbesitzabgabenbescheide verschickt. Das Steueramt der Stadt Neuss hat Erläuterungen hierzu auf einem Infoblatt zusammengestellt.
So bleiben die Hebesätze der Grundsteuer von 205% für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und 495% für alle anderen Grundstücke (Grundsteuer B) unverändert. Auch die Gebühren der Abfallentsorgung bleiben größtenteils unverändert, die Gebühr für die Biotonne wird von 53,78 € auf 48,40 € gesenkt. Außerdem werden Hinweise zu An- und Abmeldungen von Müllgefäßen, Zahlungsmodalitäten und Lastschrifteinzusgverfahren sowie zum Eigentumswechsel gegeben.