Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Neuss ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für das Internetportal der Stadt Neuss neuss.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite neuss.de ist mit dem
- Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
nur teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
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Kartenanwendungen
Bei den Kartenanwendungen, welche in der Rubrik Stadtpläne und Geodaten angeboten werden, handelt es sich um fertige, durch externe Anbieter eingebundene Produkte.
Diese Anwendungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht in barrierefreier Form angeboten werden. -
Eingabefelder (zu Nutzerdaten)
Aufgrund technischer Einschränkungen des dahinter stehenden Systems sind nicht alle Eingabefelder der Formulare auf neuss.de sinnvoll typisiert.
Desweiteren sind Hilfestellungen, welche beim Ausfüllen von Formularen sowie dem Kontrollieren der getätigten Eingaben zur Verfügung stehen, zum aktuellen Zeitpunkt nur rudimentär vorhanden. -
Statusmeldungen
Statusmeldungen, wie beispielsweise Versandbestätigungen von E-Mail-Formularen btw. Rück- und Fehlermeldungen bei der Eingabe werden aufgrund technischer Einschränkungen unter Umständen nicht korrekt an assistive Technologien kommuniziert.
Unverhältnismäßige Belastung
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PDF-Dokumente
Neue PDF-Dokumente bzw. PDF-Formulare werden in barrierefreier bzw. barrierearmer Form veröffentlicht oder zeitnah gegen entsprechend überarbeitete Versionen ausgetauscht.
Soweit technisch möglich, werden desweiteren auch ältere PDF-Dokumente, die seit September 2018 erschienen sind und deren Inhalte nicht anderweitig zur Verfügung stehen, nachträglich in ein barrierefreies Format gebracht. Aufgrund der großen Anzahl können ältere PDF-Dokumente nur auf Anfrage überarbeitet werden.
Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf neuss.de zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Es kann nicht sichergestellt werden, dass sämtliche Bilder auf neuss.de über angemessene Alternativtexte verfügen. Dies gilt auch vereinzelt für informationstragendes Bildmaterial wie Schaubilder und Diagramme.
Wo dies technisch möglich ist, werden Alternativtexte nachgetragen.
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Tabellen
Die korrekte Auszeichnung sämtlicher Tabellen kann, besonders im Bezug auf die schlüssige Zuordnung von Tabellenzellen, derzeit nicht sichergestellt werden.
Sämtlichen Tabllen werden geprüft und angepasst.
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Aussagekräftige Linktexte
Nicht alle Verlinkungen in Seitentexten wurden mit eindeutigen und aussagekräftigen Linktexten versehen und werden sukzessive korrigiert.
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Überschriften, Gliederung der Inhalte
Vereinzelt wird die korrekte Ordnung von Überschriften nicht eingehalten, was die Erfassung der Dokumentstruktur und inhaltlicher Zusammenhänge erschweren kann.
Problematische Strukturen werden bei Fund behoben.
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Untertitel, Audiodeskriptionen/Volltext-Alternative für aufgezeichnete Videos
Die meisten Videos aus dem städtischen YouTube-Kanal, welche auf neuss.de eingebunden werden, verfügen über Untertitel. Für das Verständnis dieser Videos sind Audiodeskriptionen bzw. Volltext-Alternativen in der Regel nicht nötig.
Eine geringe Anzahl von Videos im städtischen Angebot bleibt jedoch aufgrund ihrer komplexeren Handlung ohne Audiodeskription bzw. Textalternative nur schwer verständlich. Diese Videos werden in Kürze um Textalternativen ergänzt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde erstellt auf Grundlage einer Selbstbewertung im Rahmen des von der DIAS GmbH unter bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV.
Stand dieser Erklärung: 21. September 2020
Die Erklärung wurde zuletzt am 29. September 2020 überprüft.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf neuss.de aufgefallen? Haben Sie Fragen bezüglich der Barrierefreiheit auf neuss.de oder zu den von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalten?
Dann melden Sie sich bitte bei uns!
Stadt Neuss
Bürgermeisteramt
Presse- und Informationsstelle
Markt 2
41460 Neuss
Tel.: 02131 90-4304
E-Mail: presseamt@stadt.neuss.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Neuss nicht erfolgreich war, beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 oder per E-Mail unter Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de erreichbar.