Jede unkastrierte Katze kann ab dem sechsten Lebensmonat zwei- bis dreimal im Jahr jeweils drei bis sechs Nachkommen zeugen.

Kastrationspflicht

Mit einem Flyer informiert das Amt für Umwelt und Stadtgrün jetzt Katzenhalter zur Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht in Neuss

Zum Schutz von Mensch und Tier hat der Rat der Stadt Neuss schon im November 2012 vorsorglich Maßnahmen ergriffen, um einer unkontrollierten Vermehrung der Katzen vorzubeugen und dazu eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen beschlossen. Demnach müssen Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese spätestens mit Beginn des 6. Lebensmonats vom Tierarzt auf eigene Kosten kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen lassen. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 150 Euro pro Katze geahndet. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün ruft diese Verpflichtung in Erinnerung und appelliert an alle Katzenbesitzer und solche, die es werden wollen, mit ihrem Tier rechtzeitig zum Tierarzt zugehen, spätestens im fünften Lebensmonat.
Zur Zeit ist die Situation der verwilderten Katzen in Neuss nicht unkontrolliert, aber es muss bedacht werden, dass sich mit der Anzahl der streunenden Katzen auch vermehrt Krankheiten verbreiten, andere Haustiere sich anstecken können und Singvögel durch Katzen vermehrt bejagt und dezimiert werden.
Für die Hauskatzen hat die Kastration noch weitere Vorteile: Kastrierte Katzen haben ein verändertes Revierverhalten, wodurch viele Gefahren verringert werden. So kommt es zu weniger Revierkämpfen und weitem Herumstreunen. Damit reduzieren sich auch die Unfall-, Verletzungs- und Infektionsgefahren. Rolligkeitssymptome der Katze und übel riechende Markierungen des Katers bleiben aus.
Ein Informationsflyer zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht liegt an der Infotheke des Rathauses und beim Amt für Umwelt und Stadtgrün aus. Der Flyer steht unterhalb des Artikels zum Download zur Verfügung.

Downloads