Bericht aus dem Stadtrat
Zu Beginn der Ratssitzung am Freitag, 7. Juli 2017, verabschiedete Bürgermeister Reiner Breuer die Ratsmitglieder Sarah Bührt und Hartmut Rohmer.
Bührt war bei der Kommunalwahl 2014 erstmalig in den Stadtrat gewählt geworden und gibt ihr Mandat wegen Wegzugs ab. Rohmer, langjähriges Mitglied des Neusser Stadtrates und zuletzt Vorsitzender des Kulturausschusses, legt sein Mandat aus Altergründen nieder. Es war die erste Ratssitzung für Karin Weinert, die für Dr. Günther Weinert nachrückt.
Der Rat beschloss einstimmig, die Bestattungsgebühren für 2017 nicht zu ändern und beauftragte die Veraltung, die Gebühren neu nach dem Kölner Modell in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmeier und Partner GmbH zu entwerfen. Der Gebührenbedarfsberechnung nach dem neuen Modell ist eine Vergleichsrechnung nach dem bisherigen Gebührenmodell sowie ein Kommunaler Vergleich beizufügen.
Der Ablehnung einer Schrankenanlage auf der Straße Holzbüttgener Weg an der Einmündung An der Hecke als Verkehrsbeeinflussungsmaßnahme wurde mehrheitlich zugestimmt. Gleichzeitig wurde einstimmig beschlossen, den Landrat als Chef der Kreispolizeibehörde aufzufordern, die Einhaltung des bereits heute bestehenden Verkehrsverbots für den Durchgangsverkehr sicherzustellen; die Auswirkungen der Verkehre von und zum neuen Möbelhausstandort von der Verwaltung untersuchen zu lassen und nach einem sechswöchigen Beobachtungszeitraums nach Eröffnung des Möbelhauses dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung darüber zu berichten; die bestehende Verbotsbeschilderung hinsichtlich Standorten und Verständlichkeit zu optimieren und die Kreispolizeibehörde zu bitten, das Verkehrsverbot entsprechend ihrer Zuständigkeit für den fließenden Verkehr zu überwachen; die Straße Am Leuchtenhof zu einer „unechten Einbahnstraße umzuwandeln, um die Verkehrsmenge zu reduzieren und bei der Stadt Kaarst und der Leitung des Möbelhauses darauf hinzuwirken, in geeigneter Weise auf das Durchfahrtsverbot hinzuwirken.
Einstimmig zugestimmt wurde dem Bedarfsplan der Kindertagesbetreuung 2017/2018. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurden Maßnahmen zum kurzfristigen Abbau von Wartelisten und zur Vermeidung von Härtefällen im offenen Ganztag zum Beginn des Schuljahres 2017/2018. Hierzu gehören die Verlagerung von nicht in Anspruch genommenen OGS-Plätzen in Grundschulen mit Nachfrageüberhang, entsprechend der Möglichkeiten der Grundschulen und OGS-Träger zusätzliche Plätze an Schulen mit Wartelisten zu schaffen, zusätzliche Plätze für die verlässliche Grundschule einzurichten, die Einführung von OGS-Klassen nach dem Beispiel der Albert-Schweitzer-Schule, Prüfung von Möglichkeiten zur Nutzung vor Ort in den Stadtteilen (Jugendeinrichtungen, Räume von Kirchengemeinden, etc.), Bereitstellung zusätzlicher Container und Unterstützung von Eltern bei der Bildung privater Betreuungsinitiativen oder der Inanspruchnahme alternativer Betreuungsmöglichkeiten.