Widerspruchsrechte

Bürgerinnen und Bürger können von ihrem Widerspruchsrecht zur Weitergabe von Daten Gebrauch machen.

Das Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013, geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2017 ist zum 1. November 2015 in Kraft getreten und wurde jetzt von der Stadt Neuss öffentlich bekannt gemacht. Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes dürfen Meldebehörden (hier: Bürgeramt der Stadt Neuss) bestimmte, persönliche Daten der Einwohnerinnen und Einwohner an folgende Institutionen, Einrichtungen oder Personen übermitteln:

  1. Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
  2. Mitglieder parlamentarischer und Kommunaler Vetrtretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk im Bezug auf Alters- und Ehejubilaren
  3. Adressbuchverlage
  4. öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  5. Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr


Allen Bürgerinnen und Bürgern steht jedoch ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Daten an die genannten Stellen zu. Nähere Informationen hierzu sind der nachfolgenden, öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Neuss zu entnehmen. Das Formular zum Widerspruch oder der Einwilligung zur Weitergabe der Daten steht hier als Download im PDF-Format zur Verfügung:

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss zum Bundesmeldegesetz

Widerspruchs-/Einwilligungsformular zum Bundesmeldegesetz