Folgen des Unwetters „Friederike“
Bilanz nach dem Unwetter: Kein Personenschaden, aber umgestürzte Bäume, abgebrochene Äste und Sachschaden.
Durch die Orkanböen des Unwetters „Friederike“ am gestrigen Donnerstag, 18. Januar 2018, kam es auch in Neuss zu Schäden durch umstürzende Bäume und abgebrochene Äste. Es wurden unter anderem Autos, Häuser, und Zäune zum Teil erheblich beschädigt. Im Amt für Umwelt- und Stadtgrün lagen bis Freitagmittag, 19. Januar 2018, rund 70 Meldungen über umgestürzte Bäume oder heruntergefallene Äste vor. Bisher liegen keine Meldungen über Personenschäden vor.
Aufgrund des orkanartigen Sturmes liegt ein Unwetterereignis vor, welches als höhere Gewalt einzustufen ist. Aufgrund dieser höheren Gewalt kommt eine Haftung der Stadt Neuss für entstandene Schäden, etwa durch umgestürzte Bäume und deren Entsorgung, grundsätzlich aufgrund fehlenden Verschuldens nicht in Betracht. Nur wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt (nach Prüfung und Begutachtung des jeweiligen Schadens) herausstellen sollte, dass ein Verschulden der Stadt Neuss erst dazu beigetragen hat, dass sich der Schaden realisieren konnte, könnte eine Haftung der Stadt Neuss in Betracht kommen. Grundsätzlich sollte sich für die Regulierung der Schäden als Grundstückseigentümer an die Wohngebäudeversicherung sowie bei beschädigten Fahrzeugen als Fahrzeughalter an die Kaskoversicherung gewandt werden.
Sofern begründete Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden, müssen diese schriftlich mit einer genauen Schadensschilderung und unter Angabe der Schadenörtlichkeit sowie unter Übersendung dokumentierender Bilder an das Rechtsamt der Stadt Neuss, Oberstraße 108, 41460 Neuss, gemeldet werden. Die Zuschrift muss den Anspruchsteller erkennen lassen (Name, Anschrift und Telefonnummer/E-Mail-Adresse) und von diesem auch unterzeichnet sein. Bilder können vorab – unter Angabe des Namens und der Schadenörtlichkeit – auch direkt per E-Mail an rechtsamt@stadt.neuss.de gesandt werden. Die Stadtverwaltung Neuss bittet allerdings um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der Schäden eine Überprüfung und Bearbeitung Ihrer Schadensersatzforderung eventuell nicht zeitnah erfolgen kann.