Schöffinnen und Schöffen gesucht
Werden Sie Schöffin oder Schöffe am Amtsgericht Neuss oder Düsseldorf oder am Landgericht Düsseldorf.
Bis Anfang Juni 2018 stellt die Stadt Neuss eine Vorschlagsliste mit Interessenten für das Jugend- / Schöffenamt für die fünfjährige Wahlperiode ab Januar 2019 auf. Gerne können Sie sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anforderungen melden:
- Bewerber/innen müssen in Neuss wohnen und zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2019) zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.
- Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige.
- Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
- Auch hauptamtliche in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Sie sollten über
- Menschenkenntnis
- Lebenserfahrung
- Objektivität und Unvoreingenommenheit
- ausgeprägten Gerechtigkeitssinn
- Standfestigkeit sowie Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
verfügen.
Jugendschöffen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Neben einem entsprechenden Beruf gilt auch eine ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen sowie im schulischen und sportlichen Bereich als ausreichende Qualifikation. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter ohne juristische Vorbildung können Jugendschöffinnen und -schöffen in Neuss und Düsseldorf am Jugendgericht neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern unter anderem über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe mitentscheiden.
Ansprechpartner für die Schöffinnen und Schöffen | 02131/903008 | rechtsamt@stadt.neuss.de |
Ansprechpartner für die Jugendschöffinnen und -schöffen | 02131/905331 | jugend@stadt.neuss.de |
Möchten Sie sich bewerben, so nutzen Sie bitte folgende Vordrucke, die Sie bitte im Original bei der Stadt Neuss einreichen: