NO2-Messwerte für Neuss
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW hat die Messergebnisse des Stickstoffdioxid-Jahresmittels für 2017 bekannt gegeben.
Messungen von Stickstoffdioxid in Neuss
Reines Stickstoffdioxid (NO2) ist giftig und wird in geringen Konzentrationen kaum wahrgenommen. Eingeatmetes Stickstoffdioxid kann Kopfschmerzen und Schwindel, höhere Konzentrationen können Atemnot auslösen. In der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (39.BImSchV) werden zwei Grenzwerte für Stickstoffdioxid definiert: Der Grenzwert für die Kurzzeitbelastung durch Stickstoffdioxid liegt bei 200 µg/m³ im Stundenmittel. Dieser Grenzwert darf im Kalenderjahr 18 mal überschritten werden. Der Grenzwert für die Langzeitbelastung durch Stickstoffdioxid liegt bei 40 µg/m³ im Jahresmittel.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW misst mit Hilfe von Passivsammlern an drei Standorten in der Neusser Innenstadt die Stickstoffdioxid-Langzeitbelastung. Die Mess-Standorte liegen an der Batteriestraße (Höhe Marienberg-Gymnasium), der Friedrichstraße und der Krefelder Straße. Diese drei Straßen bilden die sogenannten „Hotspots“ oder Belastungsschwerpunkte im Neusser Stadtgebiet. Alle drei Standorte sind durch eine hohe Verkehrs- beziehungsweise Bus-Belastung gekennzeichnet und befinden sich gleichzeitig in einer Straßenschlucht.
Das LANUV hat nun die Messwerte für das Stickstoffdioxid-Jahresmittel für das Jahr 2017 veröffentlicht. Die Entwicklung der Stickstoffdioxid-Belastung an den Messstellen / Belastungsschwerpunkten in den letzten Jahren zeigt folgende Tabelle.
Laut LANUV ist eine Überschreitung des Grenzwertes für die Kurzzeitbelastung durch Stickstoffdioxid an den Belastungsschwerpunkten in Neuss nicht zu besorgen.
Bereits in seinem Jahresbericht 2014 weist das LANUV ausdrücklich auf eine landesweite, sehr deutliche Verbesserung im Hinblick auf die Belastung durch Feinstaub (PM10) hin. Nach Aussage des LANUV besteht in Neuss keine Feinstaub-Problematik. Schon im Jahre 2006 wurden die Grenzwerte für die Feinstaubbelastung am damaligen Mess-Standort „Friedrichstraße“ eingehalten.
Sofern die in der 39.BImSchV genannten Grenzwerte überschritten werden, ist für die betroffene Kommune ein sogenannter „Luftreinhalteplan“ zu erstellen: Verantwortlich für die Aufstellung und Überarbeitung des Luftreinhalteplans Neuss ist die Bezirksregierung Düsseldorf, die im Einvernehmen mit der Stadt Neuss den Luftreinhalteplan erarbeitet beziehungsweise anpasst. Der Luftreinhalteplan nennt Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Luftqualität zu verbessern. Diese Maßnahmen sind verbindlich. Die bekannteste Maßnahme eines Luftreinhalteplans ist die Einführung einer Umweltzone.
Im Jahr 2005 erarbeitete die Bezirksregierung Düsseldorf einen Feinstaubaktionsplan für die Friedrichstraße. Nachdem Messungen ergaben, dass die Feinstaub-Grenzwerte an der Friedrichstraße unterschritten wurden, wurde der Feinstaubaktionsplan aufgehoben und die Maßnahmen des Aktionsplans aus Gründen der Vorsorge in den ersten Neusser Luftreinhalteplan übernommen.
Der erste Luftreinhalteplan zur Senkung der Langzeitbelastung durch Stickstoffdioxid in Neuss wurde im Jahr 2009 von der Bezirksregierung erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Luftreinhalteplans war die Einführung einer Umweltzone „Neusser Innenstadt“. Da die Messungen des LANUV in der Folge zeigten, dass die Belastung zwar sank, aber der Grenzwert nicht eingehalten wurde, überarbeitete die Bezirksregierung in Zusammenarbeit mit der Stadt Neuss den Luftreinhalteplan. Dieser aktualisierte Luftreinhalteplan wurde im Jahr 2013 als „Luftreinhalteplan Neuss 2013“ erlassen und enthält mehr als 60 Maßnahmen, unter anderem wurden die Umweltzone „Neusser Innenstadt“ vergrößert und die Einfahrregelungen in diese Umweltzone verschärft.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat angekündigt, den Luftreinhalteplan Neuss zu überarbeiten. Hierzu wird die Bezirksregierung eine Arbeitsgruppe gründen, zu der auch Vertreter der Stadt Neuss gehören werden.
Weiterführende Links:
1. Homepage LANUV
2. Messergebnisse LANUV
3. Luftreinhalteplan Neuss 2013