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Betreuung in Kitas und Schulen

Kindergärten und Schulen sind geschlossen | Eltern müssen Betreuung organisieren | Notbetreuung möglich

Kindertageseinrichtungen

Die NRW Landesregierung hat am Freitag angeordnet, alle Angebote der Kindertagesbetreuung (Kitas, Kindertagespflege, heilpädagogische Kitas sowie Kinderbetreuung in besonderen Fällen) bis einschließlich 19. April 2020 (Ende der Osterferien) zu schließen. Dies soll helfen, die weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Das bedeutet, dass die Eltern die Kinder privat betreuen müssen.

Ausgenommen sind lediglich Kinder, deren Eltern sogenannte „unentbehrliche Schlüsselpositionen“ haben und zudem keine private Betreuung, insbesondere durch Familienangehörige oder durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice, gewährleisten können.

Schlüsselpositionen sind Berufsgruppen zur pflegerischen und medizinischen Versorgung, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz; darüber hinaus Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Telekommunikation), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit von Staat, Justiz und Verwaltung.

Diese Schlüsselpersonen dürfen bei Bedarf ihre Kinder zur Betreuung in ihre Kita bringen, wenn sie alleinsorgeberechtigt sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind. Außerdem dürfen die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen und in den vergangenen 14 Tagen nicht in Kontakt zu infizierten Personen gestanden haben.

Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber, spätestens ab Mittwoch, durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen. Ein entsprechendes Formular zur Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit finden sie hier.

Das neuartige Coronavirus hat sich in sehr kurzer Zeit auch in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen verbreitet. Der vorherrschende Übertragungsweg ist durch Tröpfchen, z. B. durch Husten oder Niesen. Auch mild erkrankte Personen können das Virus übertragen. Um die Ausbreitung zu verlangsamen sollten Kontakte reduziert werden. Dies gilt besonders in Einrichtungen, in denen Kinder auf engem Raum in Kontakt miteinander treten. Kinder erkranken nach den bisherigen Erkenntnissen zwar meist nicht schwer an COVID-19, können jedoch ebenso wie Erwachsene ohne Symptome das Virus übertragen.

Schulen

Die NRW Landesregierung hat am Freitag, 13. März 2020, angewiesen, dass der Unterricht an allen Schulen bis zum Ende der Osterferien (19. April 2020) ruht. Für Schülerinnen und Schüler in dualer Ausbildung beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Schulunterrichts.

Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17. März 2020, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Bis dahin ist während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sichergestellt.

Ab Mittwoch gibt es nur noch eine Notbetreuung von Kindern, deren Eltern sogenannte „unentbehrliche Schlüsselpositionen“ haben und keine private Betreuung, insbesondere durch Familienangehörige (möglichst nicht durch ältere Menschen) oder durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice, gewährleisten können.

Schlüsselpositionen sind Berufsgruppen zur pflegerischen und medizinischen Versorgung, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz; darüber hinaus Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Telekommunikation), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit von Staat, Justiz und Verwaltung.

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder (insbesondere der Klassen 1 – 6) zu ihrer Schule und zur Betreuung im offenen Ganztag (OGS) bringen, wenn sie alleinsorgeberechtigt sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind. Außerdem dürfen die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen und in den vergangenen 14 Tagen nicht in Kontakt zu infizierten Personen gestanden haben.

Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber, spätestens ab Mittwoch, durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen. Ein entsprechendes Formular zur Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit finden sie hier.

Das neuartige Coronavirus hat sich in sehr kurzer Zeit auch in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen verbreitet. Der vorherrschende Übertragungsweg ist durch Tröpfchen, z. B. durch Husten, Niesen. Auch mild erkrankte Personen können das Virus übertragen. Daher gehört zur Verlangsamung der Ausbreitung die Reduzierung von Kontakten, auch und besonders in Einrichtungen wo Kinder auf engem Raum in Kontakt miteinander treten. Kinder erkranken nach den bisherigen Erkenntnissen zwar meist nicht schwer an COVID-19, können jedoch ebenso wie Erwachsene ohne Symptome das Virus übertragen.

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