Kontaktverbot

Ab Montag, 23. März 2020, gilt durch eine RVO des Landes in ganz NRW ein Kontaktverbot | Videobotschaft von Bürgermeister Reiner Breuer

Die Landesregierung von Nordhrein-Westfalen hat per Rechtsverordnung ein landeweites Kontaktverbot ausgesprochen. In der Öffentlichkeit dürfen ab Montag, 23. März 2020, nicht mehr als zwei Personen zusammenkommen. Ausnahmen gelten für Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Auch Minderjährige und unterstützungsbedüftige Personen dürfen noch begleitet werden. Zudem sind zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen möglich. Auch der ÖPNV ist ausgenommen.

Bürgermeister Reiner Breuer wendet sich mit einer Videobotschaft an die Neusserinnen und Neusser und erläutert darin auch die bisherigen Maßnahmen und Kontrollen der Stadtverwaltung Neuss.