rheinkreishelden.de
Das neue Internetportal unterstützt Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe
Auf Initiative der Neusser Agentur „stadtbekannt“ und mit Unterstützung der Wirtschaftsförderungen der Stadt Neuss und des Rhein-Kreises Neuss (Innovationsförderprogramm "Inno RKN"), Neuss Marketing sowie der Zukunftsinitiative Neuss e.V. (ZIN) wurde jetzt das neue Internetportal „rheinkreishelden“ ins Leben gerufen.
Die Plattform ermöglicht es Gastronomiebetrieben, Einzelhändlern und Dienstleistungsbetrieben aus dem gesamten Kreisgebiet über ihr aktuelles Angebot zu informieren und soll zeitgleich dabei helfen, das tägliche Geschäft aufrecht zu erhalten. So können Bürgerinnen und Bürger unter www.rheinkreishelden.de beispielsweise Öffnungszeiten oder Services wie Lieferung und Abholung abfragen, um die lokalen Betriebe, Unternehmen und Händlerinnen und Händler zu unterstützen. Die Registrierung auf der Online-Plattform ist für Anbieterinnen und Anbieter aus dem Kreisgebiet ebenso kostenlos wie die Nutzung durch die Kundinnen und Kunden.
Bürgermeister Reiner Breuer bewertet die Idee sehr positiv: „Als Herr Rottels auf mich zu kam, habe ich ihm direkt meine Unterstützung zugesagt. Die städtische Wirtschaftsförderung und Neuss Marketing haben dann konstruktiv an einer zügigen Umsetzung mitgearbeitet. So können die Bürgerinnen und Bürger Solidarität mit ihren örtlichen Einzelhändlern und Gastronomen zeigen und einen Beitrag dazu leisten, dass diese auch nach der „Corona-Krise“ noch am Markt sind. Besonders interessant dürften für viele Menschen auch die Bringdienste sein, die eine Versorgung zu Hause ermöglichen.“
Alexander Rottels vom Neusser Unternehmen „stadtbekannt“ bringt das Anliegen auf den Punkt: „Es ist wichtig, dass wir in dieser noch nie da gewesenen Situation zusammenhalten und den Unternehmen im Rhein-Kreis Neuss dabei helfen, ihre Kundenbeziehungen zu erhalten. Durch unsere Expertise im lokalen Online-Marketing konnten wir Stadt und Kreis schnell für die Idee begeistern und für eine Unterstützung unserer "lokalen Helden" gewinnen. Gemeinsames Ziel ist es, eine zentrale Plattform zur Verfügung zu stellen, auf der Interessenten und Anbieter zusammenfinden."
Auch Landrat Hans-Jürgen Petrauschke appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Geschäfte und Betriebe zu unterstützen. „Wir müssen jetzt alles dafür tun, dass unsere Wirtschaft den geringstmöglichen Schaden erleidet und dass unsere gesunden Unternehmen diese schwierige Zeit möglichst schadlos überstehen. Mit der neuen Online-Plattform zeigen wir Solidarität mit den Unternehmen im ganzen Kreisgebiet und leisten eine aktive Unterstützung durch unsere Wirtschafsförderung“.
Das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Neuss stellt unter www.neuss.de/wirtschaft/corona-hilfen laufend aktuelle Informationen über Förderungen und Maßnahmen bereit, welche Unternehmen in der jetzigen Notlage nutzen können.
Hier eine Auswahl:
- Antrag für Sofortmaßnahmen des Landes NRW
- Merkblätter/ FAQs für Handel und Gastronomie veröffentlicht
- Mieterschutz
- GEMA-Verträge ruhen während behördlich angeordneter Schließungen
- Hausbanken informieren on- und offline über Corona-Förderdarlehen
- Kommende Finanzhilfen für Startups
1) Antrag für Sofortmaßnahmen des Landes NRW
Seit Freitag, dem 27.03.2020, können Sie Ihre Anträge für die Sofortmaßnahmen des Landes NRW nun online auf der Seite des Wirtschaftsministeriums stellen. Weitere Informationen zur Soforthilfe finden Sie auf unserer Homepage.
Auch aus der Neusser Wirtschaft wurden schon Anträge für das Soforthilfeprogramm gestellt. Melanie Bachert, welche mit ihrem "KosmetikStudio Melanie Bachert" selbstständig ist, hat den Antrag vergangenen Freitagabend online eingereicht. Das Verfahren sei sehr einfach gewesen, berichtet sie. Schon am Sonntag hatte sie die Bestätigung zur Bewilligung der Fördermittel per Mail erhalten. Die Inhaberin musste ihren Betrieb laut der CoronaSchVO schließen. Sie sieht der Überbrückung der bestehenden Fixkosten durch die staatlichen Hilfen nun positiv entgegen.
2) Merkblätter/ FAQs für Handel und Gastronomie veröffentlicht
Handel und Gastronomie sind von Betriebsschließungen und daraus resultierenden Umsatzrückgängen infolge der Corona-Epidemie existenziell betroffen. Viele Händler und Wirte überlegen derzeit, einen Abhol- oder Lieferservice als Überbrückung einzurichten. Denn das ist ausdrücklich erlaubt. Aber welche Anforderungen sind dabei zu beachten? Wie kann ich einen kontaktfreien Übergabe- und Zahlungsvorgang ermöglichen? Und welche besonderen hygienischen Vorkehrungen zum Schutz vor Ansteckungen sind sonst derzeit angezeigt?
Auf diese und viele weitere Fragen zum Umgang mit der CoronaSchVO gibt es in den Merkblättern Antworten, welche die Wirtschaftsförderung der Stadt Neuss hiermit veröffentlicht. Die praktischen Tipps sind mit dem Ordnungsamt der Stadt Neuss abgestimmt; das Ordnungsamt trifft konkrete Entscheidungen jedoch stets unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls. Es ist beabsichtigt, auch für Handwerk und Dienstleitung eine entsprechende Handreichung aufzulegen.
Hier finden Sie die Merkblätter zum Download:
3) Mieterschutz
Sollte ein Mieter/eine Mieterin in dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 seine/ihre Miete auf Grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht zahlen können, so ist es dem Vermieter/der Vermieterin untersagt, das Mietverhältnis deshalb zu kündigen. Der Zusammenhang zwischen der COVID-19-Pandemie und der Nichtleistung seitens des Mieters/der Mieterin ist glaubhaft zu machen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. Dies besagt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020.
4) GEMA-Verträge ruhen während behördlich angeordneter Schließungen
Sollten Verträge mit der GEMA abgeschlossen worden und ein Betrieb nun aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen worden sein, so ruhen die Verträge rückwirkend ab dem 16. März 2020.
5) Hausbanken informieren on- und offline über Corona-Förderdarlehen
Kundinnen und Kunden der Sparkasse Neuss, welche bereits das Online Banking nutzen, können Ihre KfW-Anträge nunmehr auch direkt online stellen. "Offline-Kunden" wenden sich diesbezüglich bitte an ihren Berater.
Kunden der Volksbank Düsseldorf Neuss können ihre Anträge per Mail oder Post einreichen, Musterdokumente werden online auf der Homepage der Volksbank bereit gestellt.
6) Finanzhilfen für Startups
In einer Pressekonferenz nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Startups weitere Finanzhilfen zugesagt. Nähere Informationen über den zwei Milliarden Euro umfassenden Hilfsfond folgen in der nächsten Zeit.