Vertragsverlängerung für Tennisverein Uedesheim
Laufzeit ausgedehnt bis zum Jahr 2040 mit Verlängerungsoption.
Der Tennisverein Uedesheim hat nun langfristige Planungssicherheit bis zunächst 2040. Bürgermeister Reiner Breuer und Sportamtsleiter Uwe Talke unterzeichneten auf dem Vereinsgrundstück in Uedesheim die Änderung des bestehenden Gestattungsvertrages für das Tennissportheim auf der Tennisanlage.
Die Laufzeit soll nun auf 20 Jahre mit Beginn 21. August 2020 angehoben werden. Diese langfristige Laufzeit ist dem Verein vom Sportausschuss mit Beschluss vom 10. Juni 2020 genehmigt worden. Jetzt soll dieser Beschluss umgesetzt werden, auch im Hinblick darauf, dass die Kriterien für die Unterstützung des NRW-Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ erfüllt werden.
Durch dieses Sportförderprogramm kann der Verein die vorhandene Bäder- und Heizungsanlage des Sportheims umfangreich – auch energetisch – sanieren und modernisieren. Die Förderbedingungen des Landes sehen als Fördergrundlage entweder Eigentum oder Nutzungs- bzw. Gestattungsverträge mit Vertragslaufzeiten von mindestens zehn Jahren vor. Da der Verein aber auch Eigenmittel in Höhe von ca. 10.000 Euro einbringen muss, soll die Vertragslaufzeit von 20 Jahren einen adäquaten Finanzierungs- und Nutzungszeitraum darstellen.
Neuss erhält aus dem NRW-Förderprogramm eine Fördersumme in Höhe von 2,1 Millionen Euro. Gemäß des „Letter of Intent“ vom 15. Juni 2020 zwischen Stadtsportverband und Stadt Neuss wird die Gesamtfördersumme auf 13 Vereine mit insgesamt 18 Projekten aufgeteilt. Dem Uedesheimer Tennis-Verein e.V. werden 55.000 Euro für die Sanierung zugesichert. Ebenfalls wurde in dieser Absichtserklärung festgehalten, dass die Stadt Neuss die entsprechenden Rahmenbedingungen für die förderungsfähigen Projekte schafft. Hier betrifft dies die entsprechende Änderung des Nutzungsvertrages hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages, wodurch die Stadt Neuss dem Verein die Teilnahme an dem NRW-Förderprogramm ermöglicht.
Der aktuell unterzeichnende Gestattungsvertrag bezieht sich lediglich auf die Fristverlängerung, darüber hinaus bleibt der Vertrag unverändert.
(Stand: 09.09.2020/Bu)