Wählen unter Corona-Bedingungen – was muss ich beachten?
Diese Kommunalwahl ist ein bisschen anders als die letzte. Hier alle Infos zusammengefasst.
Bei der anstehenden Kommunalwahl am 13. September sollen alle ihr Wahlrecht ausüben können, also ihr Kreuz machen dürfen. So sieht es die gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vor. In ihr heißt es, dass dies in Wahlräumen „durch gesicherte Maßnahmen sicherzustellen sei“.
Fakt ist, und da hat sich die Stadt bereits festgelegt und mit den einzelnen Wahlämtern abgestimmt, dass in den einzelnen Wahllokalen ein Abstandskonzept gilt, das sicherstellt, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Hierzu werden in den Wahllokalen Abstandsmarkierungen aufgeklebt und die Laufwege gekennzeichnet. Hinweise hierzu und zur Einhaltung der Maskenpflicht sind deutlich sichtbar im Eingangsbereich auf laminierten Schildern angebracht. Auch werden Wähler und Wählerinnen auf die Notwendigkeit der Maskenpflicht hingewiesen und gebeten, eigene Schreibstifte für die Wahl mitzubringen. Sollten diese vergessen werden, halten die Wahlvorstände natürlich Stifte parat, die nach Benutzung mit Hygienetüchern gereinigt werden. Dafür gibt es in jedem Wahllokal genügend Desinfektionsmittel und Feuchttücher, die auch für die Reinigung von Händen und Oberflächen genutzt werden können. Für deren Entsorgung gibt es zusätzliche Mülltüten, die regelmäßig beseitigt werden.
Wahlhelferinnen, Wahlhelfer und Wahlvorstandsmitglieder können wahlweise einen Mund-Nase-Schutz tragen oder bekommen ein sogenanntes Face-Shield zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es in jedem Wahllokal eine ausreichende Menge an Mund-Nase-Bedeckungen, die an die Wählerinnen und Wähler ausgehändigt werden, die keine eigene dabeihaben. Dies mit der Bitte, diese zum Schutz der Wahlvorstandsmitglieder und Helferinnen und Helfer zu tragen.
Die Anzahl der sich im Wahllokal aufhaltenden Personen ist begrenzt, alle anderen werden gebeten, vor dem Wahllokal unter Einhaltung des Mindestabstandes im Freien zu warten.
Alle diese Maßnahmen sollen dazu dienen, Wählerinnen und Wähler, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Wahlvorstandsmitglieder zu schützen und eine faire, reibungslose und sichere Kommunalwahl zu gewährleisten.