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Wahl des Integrationsausschusses 2020

Gewählt wird dieser auch am Sonntag, 13. September.

Der Integrationsausschuss ist ein wichtiges Fachgremium zur Gestaltung einer erfolgreichen Integrationspolitik. Gewählt wird dieser am Sonntag, 13. September. Die Ergebnisse der Wahl werden am darauffolgenden Montag im Internet veröffentlicht. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.

Von den fast 160.000 Einwohnern in Neuss sind rund 26.000 Ausländer, das heißt sie haben keinen deutschen Pass. Für sie gab es seit 2004 den gesetzlich vorgesehenen Integrationsrat. Dieser war verpflichtend, sobald in einer Stadt mehr als 5.000 Ausländer wohnen. Bestehend aus 12 direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern sowie sechs vom Rat der Stadt Neuss gewählten Ratsmitgliedern war seine Aufgabe, sich um die Interessen der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu kümmern, sie zu vertreten und den Integrationsprozess in der Stadt zu unterstützen und voranzutreiben.


Integrationsausschuss löst nun Integrationsrat ab


Von diesem Wechsel verspricht man sich ein besseres „Miteinander“ von Stadtverordneten und Migrantenvertretern und -vertreterinnen, denn das so veränderte Gremium bietet Migranten und Migrantinnen eine deutlich bessere Chance, sich aktiv in die politischen Prozesse einzubringen. Im Unterschied zum Integrationsrat wird dieser neue Ausschuss direkt in die Beratungsfolge des Rates und seiner Ausschüsse integriert, was eine unmittelbare Beteiligung zur Folge hat. Wie schon bei der Wahl zum Integrationsrat 2014 werden auch die Mitglieder des Ausschusses im Rahmen der Kommunalwahl am 13. September direkt gewählt. Hierzu werden in den 48 Wahllokalen der Stadt eigene Urnen aufgestellt, in die die in Neuss lebenden Wahlberechtigten ihre separaten Wahlzettel einwerfen können, auf denen sie sich für die zur Wahl stehenden Kandidaten oder Kandidatinnen entscheiden können.


Wer darf den Integrationsausschuss wählen?


Wahlberechtigt sind Ausländer, Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben und Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erhalten haben. Darüber hinaus müssen die Wahlberechtigten am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr in Deutschland aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Neuss ihre Hauptwohnung haben.


Mitglieder und Aufgaben des Integrationsausschuss


Kandidieren dürfen übrigens deutsche und nicht-deutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet haben.
Der so demokratisch gewählte Integrationsausschuss ist im Anschluss ein beratender Ausschuss eigener Art („sui generis“), dessen Vertreter und Vertreterinnen eindeutig in der Mehrheit sind und der die kommunalpolitische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte garantiert und sowohl aktiv als auch effektiv ermöglicht. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Ausschusses treffen sich in der Regel vier Mal im Jahr. Sie haben die Gelegenheit, wichtige kommunalpolitische Angelegenheiten zu diskutieren, zu beantragen und auch zu beschließen.


Neues Integrationskonzept bereits im Juni verabschiedet


In den zurückliegenden Monaten bzw. Jahren hat der Integrationsrat schon viel für eine gelingende und funktionierende Integration getan. So hat er beispielsweise maßgeblich an einem neuen Integrationskonzept mitgearbeitet, das im Juni dieses Jahres vom Rat der Stadt verabschiedet wurde und Handlungsfelder, Maßnahmen, Visionen und klar definierte Ziele für erfolgreiche Integration beinhaltet.


Des Weiteren bewilligt der neue Ausschuss Fördergelder und Zuschüsse für Anbieter von Integrationsmaßnahmen, damit unterschiedliche Träger, Vereine, Gruppen und Initiativen die Möglichkeit haben, integrationsfördernde Projekte zu verwirklichen. Auch kann er Anfragen direkt an die Verwaltung stellen. Er fördert und unterstützt unterschiedliche Maßnahmen und Initiativen wie Sportveranstaltungen, Sprachkurse und kulturelle Veranstaltungen mit Integrationscharakter wie beispielsweise das jährlich stattfindende „Fest der Kulturen“. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Unterbringung von Flüchtlingen sowie deren Zugang zu integrativen Maßnahmen. Der Integrationsausschuss ist zuständig für alle Belange des reibungslosen und gelingenden Miteinanders der verschiedenen Kulturen in Neuss, die er fördert und unterstützt. Daher ist die kommende Wahl zum Integrationsausschuss die Möglichkeit für alle in Neuss lebenden Migrantinnen und Migranten an der politischen Willensbildung teilzunehmen und ihre Anliegen noch deutlicher mit einfließen lassen zu können.