Ladenzentrum Otto-Wels-Straße
Nahversorgung in Weckhoven soll verbessert werden | Bebauungplan bis 27. November 2020 öffentliche einsehbar
Der 1964 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan Nr. 120 bereitete die Entwicklung des Stadtteils Weckhoven mit dem Ziel vor, Wohnraum für etwa 10.000 Einwohner zu schaffen. Ende der 60er Jahre wurde das dörfliche Weckhoven durch Geschosswohnungsbauten ergänzt, um dem enormen Bedarf an Wohnraum Rechnung zu tragen. Basierend auf einer Kerngebiets-Ausweisung (MK) entstand im Zentrum des Stadtteils das Ladenzentrum Otto-Wels-Straße. Eine Mischnutzung aus Geschäften und Wohnungen prägt heute diesen Bereich.
Damit der Nahversorgungsstandort planungsrechtlich optimiert und an das heutige Recht und die heutige Situation vor Ort angepasste Rahmenbedingungen erhält, soll die Art der baulichen Nutzung von Kerngebiet (MK) in ein Mischgebiet (MI) sowie ein Besonderes Wohngebiet (WB) geändert werden. Dies ist die Voraussetzung für eine Stabilisierung und positive Weiterentwicklung der Geschäftsflächen im Erdgeschoss und weiteren Nutzungen (Dienstleistungen und Wohnen) in den Obergeschossen.
Um die vorhandenen potenziellen Verkaufsflächen der Nahversorgung weiterhin zugänglich zu halten, sollen die in einem festgesetzten Mischgebiet und Besonderen Wohngebiet als Ausnahme zulässigen Vergnügungsstätten asugeschlossen werden. Somit bleiben die Geschäftsflächen dem Einzelhandel sowie weiterer, dem Ladenzentrum dienlicher Dienstleistungen vorbehalten.