Bildungs- und Teilhabepaket
Übernahme zusätzlicher Kosten der alternativen Mittagsverpflegung kann beim Sozialamt beantragt werden
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen bekommen ein Mittagessen weiterhin auch dann bezahlt, wenn eine gemeinsame Verpflegung in Schule, Tagesstätte oder Tagespflege wegen der Corona-Pandemie nicht möglich ist. Grundlage sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
In diesem Fall können die Träger der Mittagsverpflegung - wie Caterer oder andere Anbieter - das Essen zum Beispiel nach Hause liefern oder an einem Ausgabeort zu Abholung bereitstellen, auch wenn dies mit Mehrkosten verbunden ist. Dabei liegt die maximale Obergrenze einer Einzelmahlzeit bei 7,00 Euro. Den Anbietern der Mittagsverpflegung wird auch die Ausgabe von Lebensmittelpaketen oder Gutscheinen für das Mittagessen ermöglicht.
Da bisher die praktische Umsetzung der o.g. alternativen Erbringungsformen der Mittagsverpflegung aus personellen und logistischen Gründen für die Anbieter der Mittagsverpflegung sich als schwierig gestaltet, werden auch Kooperationsmodelle zwischen Anbieter der Mittagsverpflegung und Gastronomen – wie ortansässige Lokale und Lieferdienste – unterstützt. Der Rhein-Kreis Neuss, zuständig für die Koordinierung von Bildungs- und Teilhabeleistungen, hat hierzu alle Anbieter informiert und auf die Plattform www.rheinkreishelden.de mit ortsansässigen Lieferdiensten verwiesen.
Die Anspruchsberechtigten können bei Ihrem Anbieter der Mittagsverpflegung nachfragen, welche Verpflegungsalternative er anbieten kann. Die Übernahme der zusätzlichen Kosten der alternativen Mittagsverpflegung ist beim Sozialamt, Sachgebiet Bildungs- und Teilhabeleistungen, zu beantragen. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:
Sachbearbeiterin |
Buchstaben |
Telefon |
Frau Roginger |
A - Bh |
90-5063 |
Frau Abel |
Bi - Gn |
90-5069 |
Frau Ortmans |
Go - K |
90-5066 |
Frau Goncalves |
L - Sb |
90-5062 |
Frau Adamczak |
Sc - V |
90-5065 |
Frau Kusian |
W - Z |
90-5060 |