Kunstförderpreiswettbewerb bis zum 31. August 2021 verlängert!
Ausgeschrieben sind jeweils mit 3.000,- Euro dotierte Preise in den Sparten Musik und Darstellende Kunst.
Der Kunstförderpreiswettbewerb der Stadt Neuss wird bis zum 31. August 2021 verlängert. In diesem Jahr werden die mit einem Betrag in Höhe von jeweils 3.000,- Euro dotierten Auszeichnungen in den Bereichen Musik sowie Darstellende Kunst vergeben.
Künstlerinnen und Künstler, welche die in den Grundsätzen genannten Bedingungen erfüllen, können sich nunmehr bis zum 31. August bewerben. Ein Bewerbungsbogen ist vorab per Email an kulturamt@stadt.neuss.de oder telefonisch unter 02131 904118 anzufordern.
Die wichtigsten Kriterien für eine Bewerbung im Überblick:
• In Neuss leben oder arbeiten oder einen wesentlichen Bezug zur Stadt nachweisen
• Nicht älter als 35 Jahre sein, Altersgrenze ist aufgehoben bei aktuell Studierenden
• Vorlage von 2 Gutachten in der jeweiligen Sparte
Die Kunstförderpreise der Stadt Neuss werden seit dem Jahr 1984 jährlich ausgeschrieben. Im Rahmen der hierfür jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden zwei Preise pro Jahr zur Förderung junger Künstlerinnen und Künstler vergeben. Dabei wechseln sich die Sparten Bildende Kunst und Gestaltung im jährlichen Wechsel mit den Kunstrichtungen Musik und Darstellende Kunst ab.
Die Preise werden aufgrund der Empfehlung einer Fachjury durch den städtischen Kulturausschuss vergeben. Die Empfehlungen der Fachjury basieren auf einem ca. 15-minütigen Livevorspiel der Teilnehmer innen.
(Stand: 27.07.2021/Bo)