Bebauungsplan Norf
Auslegung des Plans Nr. 501 – Norf, Nievenheimer Straße (Kita) bis zum 8. November 2021
Der Bebauungsplan Nr. 501 – Norf, Nievenheimer Straße (Kita) – in der Fassung vom 16.07.2021 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung mit Begründung ausgelegt.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 501 – Norf, Nievenheimer Straße (Kita) – liegen in der Zeit vom 4. Oktober 2021 bis einschließlich 8. November 2021 im Rathaus der Stadt Neuss, 3. Etage, Zimmer 3.802, zu erreichen über den Eingang 5 (Michaelstraße 50) während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
- Montag bis Mittwoch
- von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag
- von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag
- von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Während dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift, per E-Mail (stadtplanung@stadt.neuss.de) oder online auf https://www.neuss.de/leben/stadtplanung/bauleitplanung/interaktive-bauleitplanuebersicht/aktuelle-buergerbeteiligungen abgegeben werden.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie folgt die Stadt Neuss den Maßnahmen und Empfehlungen zur Beschränkung sozialer Kontakte. Um den Kreis der sich am Auslegungsort gleichzeitig befindlichen Personen gering zu halten, erfolgt der Zugang durch nicht mehr als zwei zusammengehörige Personen gleichzeitig. Es ist darauf zu achten, zueinander Abstand zu halten sowie von den bereitgestellten Mitteln zur Händedesinfektion und Mund-Nasen-Schutzmasken Gebrauch zu machen.
Die Schutzmaßnahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und können sich auch im Rahmen der Auslegung verändern. Aus diesem Grund und um Wartezeiten zu vermeiden, können Termine zur Einsichtnahme im Vorfeld unter 02131 90-6101 vereinbart werden.
Sollten Sie mit Blick auf die aktuelle Coronavirus-Pandemie zur besonders zu schützenden Personengruppe mit einem höheren Risiko für schweren Krankheitsverlauf (gem. Robert-Koch-Institut) gehören oder unter häuslicher Quarantäne stehen und über keinen Internetzugang verfügen, können Sie sich für eine individuelle Unterstützung bei der Einsichtnahme an das Amt für Stadtplanung wenden (02131 90-6101).
Es sind die jeweils aktuell gültigen Corona-Regelungen zu beachten.
Inhalt des Projektes BP 501
Durch den Bebauungsplan soll die Errichtung Kindertagesstätte planungsrechtlich ermöglicht und auf diese Weise dem erhöhten Bedarf an Betreuungsangeboten Rechnung getragen werden.
Auf städtischen Grundstücken wird die Neusser Bauverein AG östlich des neuen Baugebiets Nievenheimer Straße eine 5-gruppige Kindertagesstätte mit bis zu ca. 100 Betreuungsplätzen errichten.