Rat beschließt Haushalt 2022
Sitzung vom 17. Dezember 2021
Aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage und um die notwendige Abstände einhalten zu können, fand die Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 17. Dezember 2021 in der Stadionhalle statt. Die Mitglieder des Rates hatten sich zudem auf ein Paringverfahren geeinigt, so das nur 34 der sonst 68 Mitglieder anwesend waren.
Haushalt 2022
Hauptpunkt der letzten Sitzung des Jahres war die Verabschiedung des Haushaltplans für das Jahr 2022. Mehrheitlich votierten die Stadtverordneten für den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf. Die Beschlussempfehlung hatte bereits der ganztägige Finanzausschuss vorbereitet.
Die im Jahr 2017 begonnene, aufgabenkritische Prüfung aller Aufwendungen und Erträge soll in einer Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik und Konsolidierung“ unter Leitung des Vorsitzenden des Finanzausschusses
sowie seiner Stellvertretung fortgesetzt werden.
Die Arbeitsgruppe setzt sich aus jeweils zwei Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen von CDU und SPD sowie jeweils einer Vertreterin, bzw. einem Vertreter der weiteren Fraktionen zusammen. Die Verwaltung bereitet die Sitzungen der Arbeitsgruppe unter Federführung des Bürgermeisters vor. Die Arbeitsgruppe berichtet dem Finanzausschuss sowie dem Haupt- und Sicherheitsausschuss über die Ergebnisse ihrer Beratungen.
Brandschutzbedarfsplan
Alle fünf Jahre wird der bestehende Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Neuss evaluiert und weiter fortgeschrieben. Im Zeitraum 2015 bis 2020 wurde die Feuerwehr Neuss insgesamt zu 13.619 Einsätzen alarmiert. Hiervon waren 3405 als kritische Alarmierung zu betrachten; d. h. es konnte anhand des Alarmierungsstichwortes eine Gefährdung von Menschenleben angenommen werden. Um die gesetzten Schutzziele (Ankunft der Einsatzkräfte innerhalb einer vorgegebenen Zeit) auch weiterhin garantieren zu können, wurden einige Maßnahmen beschlossen. Diese Maßnahmen reichen von der Optimierung von Abläufen und der Stärkung des Ehrenamtes, bis hin zum Bau der Feuerwache Süd.
Wasserstoffinfrastruktur in Gewerbe- und Industriegebieten
Der Rat hat beschlossen, die Gewerbe- und Industriegebiete im Stadtgebiete von Neuss in Hinblick auf die Bedarfe für eine Wasserstoffinfrastruktur zu untersuchen.
Parkgebühren
Die Testphase zur Anpassung der Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum und in den städtischen Parkhäusern wird bis zum 30.06.2022 verlängert. D.h., die Möglichkeit, in den Parkhäusern die erste Stunde kostenfrei zu parken, bleibt vorerst erhalten. Zugleich wurden bis zur Einführung einer neuen Parkgebührenordnung die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum auf 2,00 Euro pro Stunde vorläufig festgesetzt. Nach Möglichkeit sollen hiermit die Parksuchverkehre in der Innenstadt reduziert werden.
Die City-Parkhaus Neuss GmbH wird zudem beauftragt, ihr Kontingent an Dauerstellplätzen für die Innenstadt von derzeit ca. 100 signifikant zu erhöhen und eine Nutzung der Parkhäuser als Quartiersgaragen zu bewerben. Gleichzeitig sollen die Nachtarife gesenkt und Komfort und Sicherheit überprüft werden.
Wohnungspolitische Ziele
Nicht zuletzt hat der Rat seine mit dem neuen Flächennutzungsplan und den darin enthaltenen Flächenpotenzialen einhergehende Zielsetzung, neuen Wohnraum zu schaffen, bestärkt. Um in bestimmten Wohnbaupotentialflächen die beabsichtigten städtebaulichen Maßnahmen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, hat der Rat einzelne Vorkaufsrechtsatzungen zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches beschlossen. D.h. konkret, dass die Stadt für Wohnbaupotentialflächen, die tatsächlich veräußert werden sollen, ihre Verhandlungsposition durch ein Vorkaufsrecht gestärkt hat. Es ist dafür selbstverständlich notwendig, dass die Grundstückseigentümer auch tatsächlich verkaufen wollen. Das Vorkaufsrecht bedeutet nicht, dass eine Kaufpflicht seitens der Stadt besteht. Der Liegenschaftsausschuss wird - sofern sich ein Kauf anbietet - in jedem Einzelfall darüber beschließen.
(Stand: 20. Dezember 2021/Bo)