Foto: Stadt Neuss

Standentgelte für Kirmessen und Märkte angepasst

Rat beschließt Anpassung aufgrund inflationsbedingter Kostensteigerung

Als Betreiber von rund 570 Wochenmärkten, sechs Krammärkten und insgesamt 19 Stadtteilkirmessen erhebt die Stadt Neuss von den Schaustellern und Händlern Entgelte, um die Veranstaltungskosten zu decken. Aufgrund inflationsbedingter Kostensteigerungen sieht sich die Stadt zunehmend mit sinkenden Kostendeckungsgraden konfrontiert. Im Jahr 2022 ergab sich hieraus ein Fehlbetrag von rund 277.000 Euro.

Um dieser Preissteigerung ab dem Haushaltsjahr 2024 entgegenzuwirken, hat der Rat der Stadt Neuss nun eine Anpassung der Kirmesentgeldordnung beschlossen. Demnach werden die Gebühren um 30 % erhöht. Durch die Anpassung ist für 2024 mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 64.000 Euro zu rechnen. Die erwartete Unterdeckung für städtische Kirmessen und Märkte kann so voraussichtlich von ca. 123.000 Euro auf 59.000 Euro reduziert werden.

Um sicherzustellen, dass sich die kleineren Plätze auch in Zukunft für die Schausteller rentieren, bleiben die „prozentualen Entgeldsätze“ in den Stadtteilen (gemessen an Neuss-Mitte) bestehen. So betragen beispielsweise die Gebühren für die Plätze in Uedesheim, Grimlinghausen und Allerheiligen nur 40 Prozent der Standgelte in Neuss-Mitte.

Die vollständige Entgeldordnung inklusive der prozentualen Sätze für die einzelnen Stadtteile kann im Bürgerinfoportal auf Neuss.de eingesehen werden.

___

Stand: 15. Dezember 2023