Eine verringerte Geschwindigkeit kann ein Mittel sein, um die Lärmbelastung zu senken

Beteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stadt Neuss

Anregungen und Maßnahmenvorschläge können Sie online äußern

Der geltende Lärmaktionsplan der Stadt Neuss besteht seit 2020. Da jetzt neue Lärmkarten vorliegen, möchte die Stadt diesen Lärmaktionsplan im Hinblick auf die Lärmkarten und den Katalog der lärmmindernden Maßnahmen aktualisieren. Zu dem Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplans kann die Öffentlichkeit nun Stellung nehmen und Anregungen sowie Maßnahmenvorschläge äußern.

Noch bis Sonntag, 4. August 2024, können Sie den bestehenden Lärmaktionsplan, die Aktualisierung sowie die neuen Lärmkarten über das Online-Portal „Beteiligung NRW“ einsehen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Anregungen zu dem Entwurf abzugeben oder Vorschläge für Maßnahmen zu machen. Alternativ kann der Entwurf auch im Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, Bergheimer Straße 67a, 41464 Neuss, Zimmer 15.a eingesehen werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge werden im Anschluss geprüft und gegebenenfalls in die Aktualisierung des Lärmaktionsplans aufgenommen.  Die endgültige Fassung der Aktualisierung soll dann vom Rat der Stadt Neuss beschlossen werden und den bestehenden Lärmaktionsplan ergänzen.
Zuvor hatte der Rat in seiner Sitzung am Freitag, 28. Juni 2024, bereits dem Entwurf der Lärmaktionsplan-Aktualisierung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zugestimmt.

Die Stadt Neuss ist laut der EU-Richtlinie zum Umgebungslärm verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Lärmbelastung in Neuss zu ermitteln. Hierzu hat die Stadt Neuss die neuen Lärmkarten berechnen lassen. Da in Teilen des Neusser Stadtgebietes hohe Lärmbelastungen, insbesondere durch den Straßenverkehrslärm zu verzeichnen sind, ist die Stadt Neuss verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Der Lärmaktionsplan stellt die Lärmsituation in Form von berechneten Lärmkarten dar und nennt zudem Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung.