Foto: Stadt Neuss

Jetzt Briefwahl beantragen!

Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Wer die Briefwahl beantragen möchte, hat jetzt schon die Möglichkeit dazu und sollte diese auch nutzen. Denn: Die vorgezogenen Neuwahlen haben auch Auswirkungen auf die Briefwahl. Aufgrund der angepassten Fristen, liegen derzeit noch keine Stimmzettel vor. Die Stadt Neuss rechnet damit, dass sie diese voraussichtlich erst am 7. Februar 2025 wird ausgeben können. Die bereits eingegangenen Anträge auf Briefwahl werden dann so schnell wie möglich abgearbeitet. Wir empfehlen daher, die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Wir bitten Sie außerdem, die ausgefüllten Unterlagen schnell zurückzuschicken.

Wie und wann beantrage ich meine Briefwahlunterlagen?

Die Briefwahl kann bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr
(Eingang beim Wahlamt) auf folgenden Wegen beantragt werden:

Der einfachste und schnellste Weg für Sie und für uns ist der

Antrag über die Wahlbenachrichtigung

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag. Außerdem können Sie die Unterlagen per Post mit dem Wahlscheinantrag beantragen. Das ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Schriftliche Beantragung

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen alternativ formlos per Brief oder per E-Mail beantragen. Ihr Antrag muss bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr (Eingang beim Wahlamt) eingegangen sein und die folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse

Ihren Antrag senden Sie an:

Wahlamt der Stadt Neuss
Rathaus Rundbau
Eingang 3 (Passage)
Telefon: 02131 90-3244
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de

Persönliche Beantragung im Wahlamt und Direktwahl

Wahlberechtigte können bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und/oder dort auch sofort wählen (Direktwahl). Bitte beachten Sie,dass die Direktwahl voraussichtlich ab dem 07.02.2025 möglich ist. Sie benötigen für die Direktwahl einen gültigen behördlichen Lichtbildausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung. Jede*r Wahlberechtigte erhält nur ihre*seine persönlichen Unterlagen. Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich.

Das Wahlamt der Stadt Neuss finden Sie im Rathaus, Markt 2, Eingang 3 – Passage (gegenüber dem Bürgeramt).

Es hat ab dem 13. Januar 2025 wie folgt geöffnet:
Montags bis Mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
Freitag, den 21. Februar 2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr

Anleitung für die Briefwahl

  1. Ein Stimmzettel steckt in einem blauen Briefumschlag.
    Zuerst stimmt man auf dem Stimmzettel ab.
  2. Der angekreuzte Stimmzettel kommt dann in den leeren Briefumschlag für den Stimmzettel.
  3. Man klebt den Briefumschlag zu.
    Das ist wichtig, weil die Wahl geheim ist.
  4. Ein Wahlschein wird unterschrieben.
    Man muss den Wahlschein unterschreiben.
    Die Unterschrift bedeutet: Der Wähler oder die Wählerin hat selbst gewählt. Oder: Jemand anderes hat den Stimmzettel ausgefüllt. Er hat aber so gewählt, wie es der Wähler wollte.
  5. Der blaue Briefumschlag steckt zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein im roten Umschlag (Wahlbrief).
    Der unterschriebene Wahlschein und der zugeklebte Umschlag mit dem Stimmzettel kommen in den Umschlag mit der Adresse der Wahlbehörde.
  6. Der rote Briefumschlag wird in einen Briefkasten geworfen.
    Dieser Umschlag kommt in einen Briefkasten der Post. Man braucht keine Briefmarke. Eine Briefwahl kostet nichts. Der Wahlbrief sollte spätestens drei Tage vor der Wahl abgeschickt werden. Der Brief muss bis 18 Uhr am Wahltag angekommen sein. Dann werden die Stimmen gezählt.

Das Wahlamt (Rathaus, Markt 2, Eingang 3 – Passage)
hat ab dem 13. Januar 2025 wie folgt geöffnet:

Montags bis Mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 bis 18: Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr

Freitag, den 21. Februar 2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr
Samstag, den 22. Februar 2025 von 08:30 bis 12:00 Uhr, jedoch nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine.

Bitte beachten Sie jedoch: Auch die Sofortwahl (Briefwahl im Rathaus) ist erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 7. Februar 2025).


Quelle zur Anleitung Briefwahl, inkl. Grafik: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //