Kunstpreise CityARTists 2021 - Ausschreibung

Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten für das Jahr 2021 zehn Preise im Sinne einer Förderung (Stipendium) für Bildende Künstler*innen aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeit¬basierte Medien und Fotografie in der Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro aus.

Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 € je Künstler*in und Mitgliedsstadt. Insgesamt werden bis zu zehn Künstler innen aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet.

Folgende Mitgliedsstädte nehmen teil: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Solingen und Wuppertal.

Die Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstler innen, die eine künstlerische Ausbildung (Hoch­schule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können. Die Bewerber innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben. Künstler innen, die sich im Jahr 2020 beworben haben, sind herzlich eingeladen, sich erneut zu bewerben. Die CityARTists-Preisträger innen 2020 können sich leider nicht erneut bewerben.

Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturamts/Kulturbüros der Stadt eine/n Künstler*in aus und schlägt sie der zentralen Jury des NRWKS vor.

Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen, die per E-Mail eingehen. Die Bewerbung (maximal 12 Seiten und in einem PDF zusammengefasst) soll enthalten: Ihren künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Aus­bildung und zu Ausstellungen (maximal 2 Seiten) sowie Referenzen und Werkbeispiele. Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich. Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben (maximal 2 Seiten in einem PDF) erwartet, in dem u.a. die beabsich­tigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke dargelegt wird. In dem Zusammen­hang sei darauf hingewiesen, dass für die Jurys neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der Künstlerin / des Künstlers maßgeblich sind. Sofern nicht anders verfügbar, kann dem Kulturamt / Kulturbüro frist­gerecht ergänzendes Material in analoger Form bereitgestellt werden.

Die Ausschreibungsfrist endet am 30. April 2021. Später eingehende Einreichungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens am 30. September 2021 getroffen.

Bewerber innen wenden sich  bei Fragen bitte an Herrn Weber, Kulturamt Neuss. Sie können per Email,  christian.weber@stadt.neuss.de, oder telefonisch, 02131 904118, Kontakt aufnehmen.

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