Historisch
Barriere
„Barriere“ bezeichnete eine Wegeschranke, an der ein Wegegeld zum Unterhalt der Straße erhoben wurde.
Nach dem Ausbau eines ersten Teilstücks der Neuss-Bergheimer Communalstraße (heute: Bergheimer Straße, L477) über Eppinghoven und Speck bis zur Gohrer Gemeindegrenze wurde von 1849 bis 1926 ein solches Wegegeld hier „an der Barriere“ erhoben. Zu entrichten war von den Nutzern der Straße der tarifmäßige Betrag für anderthalb Meilen.
Hier am Schlagbaum in den preußischen Nationalfarben schwarz-weiß an der Neuss-Bergheimer Communalstraße befand sich seit 1849 auch das Barrierehaus für den Pächter der Hebestelle. Es war ein freistehendes, massiv in Ziegeln ausgeführtes und mit holländischen Pfannen gedecktes Haus, an das sich ein Stall anschloss. Die Verpachtung der Hebestelle erfolgte über die Stadt Neuss. Bereits zu kurkölnischer Zeit hatte sich hier zwischen 1455 und 1794 eine Neusser Zollstätte befunden.
Nachdem die Neusser Stadtverordnetenversammlung 1926 die Außerkraftsetzung der Wegegelderhebung für ein Jahr beschlossen hatte, fand diese nach 77 Jahren ihr Ende. Die im Barrierehaus bestehende Gastwirtschaft hielt die Erinnerung daran bis in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wach. 1958 wich die alte Anlage einem Neubau. Am 17. November 1958 beschloss der Rat der Stadt Neuss, die angrenzende Straße „An der Barriere“ zu benennen. Die von Reuschenberger Bürgerinnen und Bürgern initiierte Nachbildung der Barriere wurde am 7. Juli 1990 eingeweiht.
Quellen und Texte: Stadtarchiv Neuss
Grafisches Konzept: Cornelius Uerlichs
Diese Tafel wurde gestiftet vom Heimatverein Gartenvorstadt Reuschenberg 2000 e.V.