Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Personen mit geringem Einkommen, Sozialhilfeempfänger, Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (nur bei bestimmten Voraussetzungen) können einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung stellen.
Personen mit geringem Einkommen, Sozialhilfeempfänger, Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (nur bei bestimmten Voraussetzungen) können einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung stellen.