Schwerbehindertenausweis
Wer wegen Krankheit oder anderer Gebrechen körperlich, geistig oder seelisch dauernd wesentlich behindert ist, wird auf Antrag als schwerbehindert anerkannt.
Er erhält einen Ausweis, in dem der jeweilige Grad der Behinderung in vom-Hundert-Sätzen eingetragen ist.
Der Ausweis bringt je nach Behinderung eine Reihe von Vergünstigungen, wie z. B. Steuervergünstigungen oder Freifahrten mit Straßenbahnen, Bussen, S-Bahnen und Eisenbahnen.
Wie Sie einen Ausweis erhalten können, finden Sie unter Rathaus Online: