5.2.5 Konfliktpunkte

Unterschiedliche Nutzungen stellen unterschiedliche Ansprüche an den Straßenraum. Dadurch ist es notwendig, diesen Zusammenhang in die Betrachtung mit einzubeziehen. Zum einen ist die Straßenumfeldnutzung, also die Nutzung des Randbereiches der Fußwege von großer Bedeutung, zum anderen nimmt die Funktion des Straßenraumes hinsichtlich des MIV Einfluss auf die Aufenthaltsqualität. Denn, richten sich sowohl Ansprüche von seiten des Fußgängers als auch von seiten des MIV an einen Straßenraum, so kann es Probleme in der Abwicklung der Ansprüche geben.

Um einen Anreiz für alle in Frage kommenden Bevölkerungsgruppen zu schaffen, die im Nahbereich gelegenen Ziele fußläufig sicher und bequem erreichen zu können, bedürfen bestimmte Bereiche im Neusser Stadtgebiet einer verstärkten planerischen Behandlung. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Knoten und Strecken mit erhöhtem Unfallgeschehen.

Im Rahmen des VEP ist es nicht möglich, eine flächendeckende Darstellung der Konfliktbereiche zu gewährleisten. Mit den im folgenden angeführten festgestellten qualitativen Mängeln wird die Problematik exemplarisch demonstriert.

Innenstadt

schmale Gehwegbreite / Engstellen für den Fußgänger:

Geringe Fußwegbreiten (unter 1,00 m) treten im Innenstadtbereich in Promenadenstraße, Jesuitenstraße, Mühlenstraße und Trankgasse auf. Aufgrund der geringen Verkehrsstärken sowie der relativ verkehrsberuhigten Situation ist ein Ausweichen auf die Fahrbahn als kaum gefährlich einzustufen.

Straßenachse Krefelder Straße – Niederstraße – Büchel – Oberstraße

Die Straßenachse Krefelder Straße – Niederstraße – Büchel – Oberstraße ist durch den großen Geschäftsbesatz und die ÖPNV-Haltestellen die am stärksten frequentierte Zone und weist in der Niederstraße die größten Fußgängerströme bei einer Verkehrsstärke von stündlich bis zu 3.500 Personen auf. Der vorhandene Seitenraum ist in Teilbereichen zu gering.

Hamtorstraße – Michaelstraße:

In dieser Einbahnstraße ist in Teilstücken beidseitiges Parken erlaubt, was mit Engstellen für Fußgänger und schlechten Sichtverhältnissen verbunden ist. Insgesamt weisen die Gehwege eine unzureichende Breite auf.

fehlendes Netzelement

Ein Teil des Gehweges auf der Batteriestraße (vom Glockhammer bis zum Parkhaus Rheintor) ist einseitig gesperrt. Für diesen Abschnitt besteht keine gesicherte Möglichkeit für die Querung der Fahrbahn.

Trennwirkung / Barriere

Bedingt durch starkes Kfz-Verkehrsaufkommen stellen die Zollstraße – Friedrichstraße, der Theodor-Heuss-Platz und der Hessentordamm eine starke Trennwirkung dar.

fehlende / mangelhafte Querungsmöglichkeit

Die Verbindung vom Rheinischen Landestheater zum Wendersplatz über die Kreuzung Am Kehlturm / Hessentordamm und der Übergang beim Knoten Hessentordamm / Hammer Landstraße / Batteriestraße sind für den Fußgänger unattraktiv. Die Wartezeiten werden als lang empfunden.

Lange Wartezeiten sind ebenso am Theodor-Heuss-Platz festzustellen.

In der Drususallee fehlt insbesondere für Kinder eine sichere Querungsmöglichkeit, um den mittig angelegten Spielplatz zu erreichen.

Außenbezirke

Generell herrschen in den ländlich geprägten Stadtteilen (wie in Rosellen, Holzheim und Grefrath) oftmals sehr geringe Fußwegbreiten vor. Da diese Straßen vielfach nur gering belastet sind, stellen solche Bereiche kein großes Gefahrenpotenzial dar.

Einige Fußwege befinden sich aufgrund von aufgesprungenem Asphalt in schlechtem Zustand (z.B. Schillerstraße).

In einigen Bereichen ist verbotenes und behinderndes Gehwegparken zu beobachten (z.B. Zufuhrstraße, Gladbacher Straße Höhe St. Josef-Kirche, Weingartstraße/Simrockstraße).

An Straßen mit starkem Kfz-Verkehrsaufkommen und mit z.T. hohen und überhöhten Geschwindigkeiten im fließenden Verkehr (z.B. Bergheimer Straße, Berghäuschensweg, Further Straße) besteht erhöhtes Gefahrenpotenzial für Fußgänger.

Fehlende / mangelhafte Querungsmöglichkeit

Am Beispiel Weckhovener Straße: Die Abstände zwischen den vorgesehenen Querungsmöglichkeiten mit Lichtsignalanlagen (LSA) werden vom Fußgänger als zu groß empfunden und nicht akzeptiert. Obwohl die Querungsmöglichkeiten durch Grünbestand (Büsche) theoretisch unterbunden sind, finden hier Querungen statt. Außerdem verleiten der breite Querschnitt der Fahrbahn und die fehlende Straßenraumwirkung den motorisierten Verkehrsteilnehmer zum Schnellfahren, wodurch zusätzlich ein hohes Unfallrisiko entsteht.