5.3.4 Unfallanalyse

Ebenso wie beim Fußgängerverkehr werden auch für den Radverkehr die polizeilichen Unfalldaten aus den Jahren 1994 bis 2001 zugrunde gelegt, um potenzielle Konfliktbereiche festlegen zu können.

Mit der Ausnahme der Jahre 1997 und 1999 gingen die Unfälle mit Radfahrern und Kfz in diesen betrachteten acht Jahren kontinuierlich zurück und reduzierten sich von 237 (1994) auf 161 (2001) Unfälle. Besonders stark verringerte sich die Anzahl der schwerverletzten Radfahrer von 37 im Jahr 1994 auf sieben im Jahr 2001. Wie auch bei den Unfällen mit Fußgängern ist bei den meisten Unfällen mit Radfahrern im Durchschnitt eine verletzte Person registriert. Die erwähnenswerte Differenz der verletzten / getöteten Personen zu den insgesamt registrierten Unfällen (pro Jahr etwa 50 Unfälle) stellt die Unfälle mit ausschließlichem Sachschaden dar. (Bild 5/3)

Unfälle mit Radfahrern und Kfz in den Jahren 1994 bis 2001

Bild 5/3: Unfälle mit Radfahrern und Kfz in den Jahren 1994 bis 2001

 

Zur Definition von konfliktreichen Straßenzügen bzw. Knoten in den Außenbezirken werden die Straßen mit mindestens drei Unfällen pro Jahr mit Radfahrerbeteiligten betrachtet. Hierbei werden sämtliche Unfälle mit Radfahrern (inkl. Kollisionen mit Fußgängern und mit anderen Radfahrern) einbezogen.

Unfälle in der Innenstadt mit Radfahrern treten verstärkt in den stark frequentierten Straßenzügen, wie Gielenstraße, Theodor-Heuss-Platz und an der Hauptgeschäftsachse Krefelder Straße – Niederstraße – Büchel – Oberstraße auf. Ähnlich wie beim Fußgängerverkehr ist häufiges Unfallgeschehen vorwiegend auf der Achse Further Straße – Venloer Straße – Viersener Straße bzw. Kaarster Straße, Bergheimer Straße, Jülicher Landstraße und in Teilbereichen des Berghäuschenswegs als Zubringerverbindungen in die Innenstadt zu beobachten. Zusätzlich finden Unfälle entlang des südwestlichen Bereiches am Konrad-Adenauer-Ring statt.

Zu den häufigeren Unfallursachen zählen Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr, Vorrangmissachtungen, das Benutzen der falschen Fahrbahn bzw. Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot. Unfallursachen für Unfälle mit Fußgänger- und Radfahrerbeteiligung sind sowohl Fehlverhalten durch einen der Verkehrsteilnehmer sowie die Benutzung der falschen Fahrbahn durch den Radfahrer. In seltenen Fällen stand der Radfahrer unter Alkoholeinfluss.