3.5.1 Baustein Radverkehrsnetz
Im Mittelpunkt dieser Betrachtung steht ein auf Hauptroutenkomponenten aufbauendes Radverkehrsnetz. Dieses greift die bereits ausgebauten Netzelemente als Anknüpfungspunkte auf und ergänzt das Grundgerüst. Die Stadt Neuss verfügt bereits über ein gut verdichtetes Radverkehrsnetz, welches allerdings einige Netzlücken aufweist. Langfristig sollen diese Lücken geschlossen werden, um ein möglichst umwegefreies und sicheres Fahren zu gewährleisten. Die Schließung der Lücken wird nach den zwei Prioritätsklassen „vordringlicher Bedarf“ und „weiterer Bedarf“ empfohlen. Dem liegt in erster Linie der Anspruch zugrunde, das Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen (NRW) innerhalb des Neusser Stadtgebietes durchgängig auf Radverkehrsanlagen zu führen. Die hier vorhandenen Lücken sind entsprechend vorrangig zu schließen. Ebenso sind die Straßenabschnitte mit hoher Verkehrsbelastung dringend mit Radverkehrsanlagen zu ergänzen.
In Abhängigkeit der Flächenverfügbarkeit, der Verkehrssicherheit und der Investitionskosten kann aus folgenden Möglichkeiten gewählt werden:
- Radweg (baulich von der Fahrbahn getrennt als Einrichtungs- oder Zweirichtungsradweg)
- Radfahrstreifen (durch eine durchgezogene weiße Linie vom MIV getrennt)
- Schutzstreifen (durch Leitlinien auf der Fahrbahn markiert, bei Platzmangel ist die Mitbenutzung durch den MIV erlaubt)
- Radfahren im verkehrsberuhigten Bereich und Tempo-30-Zonen (bedarf keiner separaten Radverkehrsanlage)
- Kombinierter Rad- und Gehweg (gemeinsam geführt).