3.6.2 Baustein Fußwegenetz
Neuss verfügt über ein nahezu zusammenhängendes Fußwegenetz. Nur in den Randbereichen der ländlich geprägten Stadtteile fehlen teilweise straßenbegleitende Gehwege. Aufgrund der geringen Fußgängerfrequenz in diesen Bereichen ist die Schließung solcher Netzlücken nicht unbedingt notwendig.
In einigen Bereichen ist eine Gehwegverbreiterung wegen enger Straßenräume zudem nicht ohne weiteres möglich. In Neubaugebieten oder bei Umplanungen vorhandener Straßen sind die einschlägigen Richtlinien und oben genannten Handlungsempfehlungen anzuwenden.