5 Maßnahmen- und Prioritätenreihung

Die nachfolgende Zusammenstellung der empfohlenen Maßnahmen stellt eine erste Systematisierung dar, die getrennt nach den einzelnen Verkehrsarten einen besseren Überblick über den Maßnahmenumfang gewährleistet. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass sich die vorliegende Untersuchung zum VEP Neuss auf ein definiertes Untersuchungsnetz bezogen hat und damit nur ausgewählte Straßenzüge einer näheren Betrachtung unterzogen wurden.

Die Einteilungen erfolgen aus fachlicher Sicht, um die Abhängigkeiten der einzelnen Maßnahmen darzustellen. Die konkrete Priorisierung einzelner Maßnahmen kann nur durch die Politik festgelegt werden.

Darüber hinaus können bestimmte Maßnahmen nur ansatzweise inhaltlich präzisiert werden, da eine entsprechende Detailanalyse nicht Gegenstand dieser Rahmenuntersuchung gewesen ist. Somit ist die Zusammenstellung als Orientierungsrahmen zu verstehen, aus dem Rückschlüsse auf zu tätigende Investitionen gezogen werden können. Für eine exakte Einordnung reicht diese Übersicht allerdings nicht aus. Hierzu ist es erforderlich, insbesondere die komplexen Bausteine, wie z.B. die Behandlung des motorisierten Verkehrs im Zuge separater Untersuchungen entsprechend zu detaillieren.

Da nicht alle vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen einen gleichgroßen Handlungsbedarf erzeugen, sind diese anhand einer vierstufigen Prioritätenreihung eingeordnet worden. Für die Prioritätenreihung sind folgende Stufen unterstellt worden:

  • Stufe 1 sofort
  • Stufe 2 kurzfristig, 1 – 3 Jahre
  • Stufe 3 mittelfristig, 3 – 7 Jahre
  • Stufe 4 langfristig, 7 – 15 Jahre bzw. darüber hinaus.

Damit ist die Einordnung von Maßnahmen in die Stufe, nicht jedoch die Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen innerhalb der Stufe gemeint. Es ist dabei zu beachten, dass die Durchführung einzelner Maßnahmen eines Themenbereiches an die Realisierung von Maßnahmen anderer Themenbereiche gekoppelt ist. Hierbei ist besonders auf die Abhängigkeit zwischen ÖPNV-Maßnahmen und Maßnahmen im MIV-Netz, wie sie am besten an den beiden Maßnahmen U 81 und Osttangente deutlich wird, hinzuweisen.

Die Einstufungen sind nicht mit der Wichtigkeit des Vorhabens, z.B. für die städtebauliche Entwicklung oder die zukünftige Verkehrsabwicklung, gleichzusetzen. Umfangreiche Vorhaben benötigen einen langen planerischen Vorlauf. Aufgrund ihrer Bedeutung haben diese Maßnahmen trotz ihres hohen finanziellen Aufwandes und der „hohen Einstufung“ eine hohe Priorität.

Unberücksichtigt muss demgegenüber die Frage des Kostenvolumens bleiben, da in vielen Fällen für die Umsetzung weitergehende Planungsleistungen erforderlich sind und nur über diese eine hinreichend genaue Eingrenzung möglich ist.

Die für das Stadtgebiet Neuss wesentlichste Maßnahme wird die Osttangente sein, die sowohl die Verkehrssituation in der Innenstadt erheblich entlasten wird als auch eine langfristige Erschließung der Hafenmole 1 ermöglicht. Erst mit Schaffung der Osttangente können die Stadtbahnführung entlang der Batterie-/ Rheintorstraße und die Entwicklung der Neusser Innenstadt zum Hafen hin umgesetzt werden.

 

Bedingt durch das hohe Investitionsvolumen für diese beiden Maßnahmen sind stufenweise Umsetzungen sinnvoll. Eine kurzfristige Entwicklung der Hafenmole 1 mit Ansiedlung von Dienstleistungen kann mit einer Erschließung über die heutige Industriestraße erfolgen. Aufgrund der heutigen starken Lkw-Belastung auf der Industriestraße wird mittelfristig der Bau des südlichen Abschnittes der Osttangente zwischen Hammer Landstraße und Erschließungsstraße notwendig werden.

Zur Vollentwicklung des Hafenmolenareals ist die Brücke der Osttangente in Richtung Norden und der Umbau des Wendersplatzes notwendig. Erst mit der Vollendung der Osttangente zwischen Brücke Containerterminal und Europadamm wird die Rheintor-/Batteriestraße soweit entlastet, dass eine Realisierung der Stadtbahntrasse der U 81 zwischen Düsseldorfer Straße und Wendeschleife Stadthalle möglich wird. In Abhängigkeit der Entwicklungen im Hammfeld und auf der Hafenmole 1 sollte der Ausbau des Stadt- und Straßenbahnnetzes erfolgen (vgl. Kap. 3.4). Um langfristig den zu erwartenden Verkehrsproblemen aus diesen geplanten Entwicklungen entgegenzutreten, ist der Ausbau des ÖPNV-Angebotes mit Realisierung der Stadtbahn und der vorgeschlagenen Buslinienergänzungen notwendig. Ergänzend hierzu ist der Ausbau des Knotens Willy-Brandt-Ring/Stresemannallee/B 1 erforderlich, um die zu erwartenden MIV-Belastungen leistungsfähig abwickeln zu können.

Diese gegenseitigen Abhängigkeiten der Maßnahmen und auch die Abhängigkeiten von den siedlungsstrukturellen Entwicklungen sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

Maßnahmenkonzept MIV

Lfd. Nr. Maßnahmenkomplex Ort/Bereich Dringlichkeit Abhängigkeit

M1 Ausbau Knotenpunkte Auffahrt A46 Uedesheim Nord 2  
M2 Ausbau Knotenpunkte Engelbertstr./Further Str./Fessenstr. 2 M11
M3 Netzergänzungen Anschlusstelle Dormagen-Delrath mit Anschluss an Allerheiligen und L380 2  
M4 Netzergänzungen Osttangente Abschnitt Hammer Landstr. / Erschließungsstraße Hafenmole 1 2 Entwicklung Hafenmole 1
M5 Restriktion für den MIV Hafenstraße/Niedertor durch Stopp-Schilder oder LSA mit geringen Grünphasen 2  
M6 Restriktion für den MIV Sebastianusstraße/Glockhammer durch Stopp-Schilder oder LSA mit geringen Grünphasen 2  
M7 Restriktion für den MIV Schwann- /Königstraße durch Stopp-Schilder oder LSA mit geringen Grünphasen 2  
M8 Umbaumaßnahmen Am Blankenwasser 2  
M9 Netzergänzungen Verbindung Dieselstr. – L380 3  
M10 Ausbau Knotenpunkte Berghäuschensweg/Kölner Str. (Alexianerplatz) 3 bis 4 Entwicklungen Hammfeld, Hafenmole 1, Ö11
M11 Netzergänzungen Osttangente Abschnitt Erschließungsstr. Hafenmole 1 – Brücke Containerterminal 3 bis 4 Entwicklung Hafenmole 1, M4, Ö8
M12 Netzergänzungen Osttangente Bereich Wendersplatz 3 bis 4 M4, M11, Ö8
M13 Umbau Rheintor-/Batteriestr. 3 bis 4 M11, Ö8
M14 Rückbau Straßenabschnitt Batteriestr. zwischen Hammer Landstr. und Am Kehlturm 3 bis 4 M11, Ö8
M15 Umbaumaßnahmen Am Kehlturm 3 bis 4 M11, Ö8
M16 Ausbau Knotenpunkte Konrad-Adenauer-Ring/Rheydter-Str. 4  
M17 Ausbau Knotenpunkte Stresemannallee/Willy-Brandt-Ring 4 Entwicklungen Hammfeld
M18 Netzergänzungen Verbindung im Neuuser Süden von K7 bis L142n 4  
M19 Überprüfung Straßenquerschnitt L 380 in Norf zwischen Südstr. und Vellbrüggener Str. 4 M9

Maßnahmenkonzept Ruhender Verkehr

Lfd. Nr. Maßnahmenkomplex Ort/Bereich Dringlichkeit Abhängigkeit

P1 Reduktion von Kfz-Stellflächen Freithof 1 bis 2 R9
P2 Änderung der Beschilderung des Parkleitsystems Drususallee 2  
P3 Änderung dr Beschilderung des Parkleitsystems Hafenstraße 2  
P4 Erweiterung des Parkleitsystems Parkplatz Stadthalle 2 bis 3  
P5 Reduktion von Kfz-Stellflächen Batteriestr. 3 bis 4 Ö11, M13, M14
P6 Ausbau für P+R (Vorbehalt) Bf Norf 4  
P7 Ausbau für P+R (Vorbehalt) Hp Allerheiligen 4  
P8 Ausbau für P+R (Vorbehalt) Bf Holzheim 4  

Maßnahmenkonzept ÖPNV

Lfd. Nr. Maßnahmenkomplex Ort/Bereich Dringlichkeit Abhängigkeit

Ö1 Linienwegmodifikationen Buslinie 848 1 bis 2  
Ö2 Linienwegmodifikationen Buslinie 849 1 bis 2  
Ö3 Einstellung Buslinie 878 2 Ö4, Ö5
Ö4 Linienwegmodifikationen Verlängerung der Linie 844 bis S-Bahn-Hp Norf 2  
Ö5 Neues Linienangebot Bürgerbuslinie Holzheim – Hoisten – Allerheiligen 2  
Ö6 Neues Linienangebot Buslinie Neuss-Süd-S – RheinparkCenter S 2 Entwicklung Hammfeld II
Ö7 Neues Linienangebot Buslinie Norf – Taubental – Gnadental – Hbf 3 Entwicklungen Gewerbegebiete, Hafenmole 1
Ö8 Neues Linienangebot Stadtbahn U 81 Messe Düsseldorf – RheinparkCenter S 4 Rheinbrücke Düsseldorf
Ö9 Neue Schienentrasse Hammfelddamm 4 Ö10, Ö11
Ö10 Neubau Schienentrasse Hammfeld II bis RheinparkCenter S 4 Entwicklung Hammfeld II, Ö11
Ö11 Neubau Schienentrasse Düsseldorfer Str. – Stadthalle über Rheintor-/Batteriestr. 4 M4, M11, M12
Ö12 Anlage einer Verknüpfungshaltestelle Berghäuschensweg / Kölner Straße (Alexianerplatz) 4 Ö9
Ö13 Verlegung der Stadt-/Straßenbahn neue Linienführung 704 und 709 in den Hammfelddamm 4 Ö11

Maßnahmenkonzept Radverkehr

Lfd. Nr. Maßnahmenkomplex Ort/Bereich Dringlichkeit Abhängigkeit

R1 Querungshilfen Bergheimer Straße (Höhe Eppinghovener Mühle) 1  
R2 Wegweisung Radstation 1  
R3 Fahren im Hauptstraßenzug außerhalb der Geschäftszeiten Niederstraße – Büchel – Oberstraße (bis Zollstraße) 1  
R4 B+R Abstellanlage/Fahrradboxen Stadthalle 1 bis 2  
R5 B+R Ausstattung der Fahrradboxen mit dem elektronischen Schließsystem 1 bis 2  
R6 Netzergänzungen vordringlicher Bedarf (vgl. Anlage 9) 1 bis 2  
R7 Querungshilfen B 477 / Wehler Dorfstraße, B 9 (Höhe Stüttgen) 1 bis 2  
R8 Schaffung einer attraktiven Wegeverbindung (Rad und Fuß) Adolf-Flecken-Straße – Erftstraße – Wierstraetweg – Stadtgarten 1 bis 2  
R9 Schaffung einer zentralen Abstellanlage in der Innenstadt Freithof 1 bis 2 P1
R10 Wegweisung Beschilderung der Nord-Süd-Verbindung Adolf-Flecken-Straße – Erftstraße – Wierstraetweg – Stadtgarten
 
R11 Wegweisung Beschilderung zur Abstellanlage –Freithof– 1 bis 2 R10
R12 B+R Erweiterung mit Fahrradboxen am Hp Am Kaiser 2  
R13 Kontrolle / Beseitigung der Konfliktpunkte Bergheimer Straße / Erprather Straße, Bergheimer / Weberstraße, Gladbacher Straße / Kaarster Straße, Theodor-Heuss-Platz (Unterführung zur Further Straße an der Bushaltestelle) 2  
R14 Schaffung von Abstellanlagen an Bushaltestellen Lindenplatz, Schabernackstraße, Grefrath-Kirche, Wendeschleife Hoisten 2  
R15 Verbesserung / Kontrolle der Fahrbahnbeschaffenheit Stadtgarten, Wierstraetweg 2  
R16 B+R Fahrradboxen am Hp Holzheim 3  
R17 Netzergänzungen weiterer Bedarf (vgl. Anlage 9) 3 bis 4  
R18 B+R Erweiterung mit Fahrradboxen am Hp RheinparkCenter S 4  
R19 Umgestaltung der Radverkehrsanlagen Rheintor-/Batteriestraße 4 M13, Ö11

Maßnahmenkonzept Fußgängerverkehr

Lfd. Nr. Maßnahmenkomplex Ort/Bereich Dringlichkeit Abhängigkeit

F1 Erweiterung der Fußgängerzone bis zur Münsterstraße Vogteigasse bis zur Münsterstraße 1  
F2 Aufwertung wichtiger Fußgängerachsen zu attraktiven Hauptfußwegachsen Further Straße 1 bis 2  
F3 fußgängerfreundliche LSA-Schaltung Friedrichstraße/ Zollstraße im Bereich Stadtgarten/ Wierstraetweg 1 bis 2  
F4 Querungshilfe Hammer Landstraße 2  
F5 Aufwertung wichtiger Fußgängerachsen zu attraktiven Hauptfußwegachsen Büttger Straße, Drususallee, Krefelder Straße 2 bis 3  
F6 Aufwertung wichtiger Fußgängerachsen zu attraktiven Hauptfußwegachsen Friedrichstraße/ Zollstraße/ Am Kehlturm und Rennbahn 2 bis 3 M15, R7
F7 Netzergänzung Fußgängerbrücke Düsseldorfer Straße/ Collingstraße – Hafenmole 1 3 Entwicklung Hafenmole 1, Ö11
F8 Netzergänzung Fußgängerbrücke Hafenstraße (UCI-Kino) – Hafenmole 1
Entwicklung Hafenmole 1, Ö11
F9 Aufwertung wichtiger Fußgängerachsen zu attraktiven Hauptfußwegachsen Hafenstraße 3 bis 4  
F10 fußgängerfreundliche LSA-Schaltung Theodor-Heuss-Platz auf Höhe Hbf 4 M11, M12
F11 Querungshilfe Batteriestraße auf Höhe Am Glockhammer 4  
F12 Querungshilfe Rheintorstraße auf Höhe Düsseldorfer Straße / Collingstraße 4  
F13 Nutzung von Flächenpotentialen für eine fußgängerfreundliche Gestaltung Rheintorstraße, Batteriestraße und Hessentordamm zwischen Düsseldorfer Straße und Am Kehlturm 4  
F14 Nutzung von Flächenpotentialen für eine fußgängerfreundliche Gestaltung Bereich des ehemaligen Busbahnhofs zwischen Bruckstraße und Hymgasse 4 Planung ehem. ZOB