Inhaltsverzeichnis
Durchführung:
Düsseldorf, Mai 2004
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Anke Berndgen
Dipl.-Ing. Klaus Hübner
Dipl.-Ing. Kerstin Schlicht
Schnellstart
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Anlagenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Ratsbeschluss vom 04.03.2005
Inhaltsverzeichnis
- 1
- Einleitung
- 2
- Prognose – Vergleichsfall
- 3
- Integrierte Maßnahmen- und Handlungskonzepte
-
- 3.1
- Methodischer Ansatz
- 3.2
- Maßnahmen- und Handlungskonzept MIV
- 3.3
- Maßnahmen- und Handlungskonzept Ruhender Verkehr
- 3.4
- Maßnahmen- und Handlungskonzept ÖPNV
- 3.5
- Maßnahmen- und Handlungskonzept Radverkehr
- 3.6
- Maßnahmen- und Handlungskonzept Fußgängerverkehr
- 3.7
- Städtebaulicher Maßnahmen- und Handlungsrahmen
- 3.8
- Öffentlichkeitsarbeit
- 4
- Bewertung der künftigen Verkehrssituation
- 5
- Maßnahmen- und Prioritätenreihung
Anlagenverzeichnis
- Anlage 1
- Verkehrszellen
- Anlage 2
- Verkehrsverflechtungen: Neuss – Umland
- Anlage 3
- Verkehrsverflechtungen: Hafen / Hammfeld – übrige Stadtteile
- Anlage 4
- Verkehrsverflechtungen: südliches Stadtgebiet – übrige Stadtteile
- Anlage 5
- Verkehrsverflechtungen: nördliches Stadtgebiet – übrige Stadtteile
- Anlage 6
- Verkehrsverflechtungen: Innenstadt – übrige Stadtteile
- Anlage 7
- Unfälle Fußgängerverkehr
- Anlage 8
- Innenstadt Fußgängerverkehr Mängel
- Anlage 9
- Verkehrsverflechtungen Radverkehr
- Anlage 10
- Radverkehrsanlagen
- Anlage 11
- Radverkehr Mängel
- Anlage 12
- Radverkehrselemente Innenstadt
- Anlage 13
- Radroutennetz
- Anlage 14
- Unfälle Rad
- Anlage 15
- Innenstadt Radverkehr Mängel
- Anlage 16
- Buslinien SWN
- Anlage 17
- Linien BVR, Rheinbahn, MÖBUS, Gebr. Schilden
- Anlage 18
- Erschließungsqualität QS1
Tabellenverzeichnis
- Tabelle 1
- Zuordnung der Parkierungsanlagen zu den Schildern
- Tabelle 2
- Veränderung des Reisezeitverhältnisses ÖV – IV
Vergleich Analyse/ Prognose mit Maßnahmen - Tabelle 3
- Verbesserungen in den Verbindungshäufigkeiten QS 1
Vergleich Analyse/ Prognose mit Maßnahmen - Tabelle 4
- Verbesserungen in den Verbindungshäufigkeiten QS 2
Vergleich Analyse/ Prognose mit Maßnahmen - Tabelle 5
- Verkürzung der Reisezeiten im ÖV
Vergleich Analyse/ Prognose mit Maßnahme - Tabelle 6
- Veränderung der Umsteigehäufigkeit
Vergleich Analyse/ Prognose mit Maßnahmen - Tabelle 7
- Veränderungen beim Modal-Split
Vergleich Analyse/ Prognose mit Maßnahmen
Abkürzungsverzeichnis
- A
- Autobahn
- AS
- Anschlussstelle
- B
- Bundesstraße
- B+R
- Bike and Ride
- bzw.
- beziehungsweise
- ca.
- cirka
- d. h.
- das heißt
- EAHV
- Empfehlung für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen
- Einw.
- Einwohner
- etc.
- et cetera
- evtl.
- eventuell
- Hbf
- Hauptbahnhof
- Hp
- Haltepunkt
- HVZ
- Hauptverkehrszeit
- i. d. R.
- in der Regel
- inkl.
- inklusive
- ITF
- Integraler Taktfahrplan
- K
- Kreisstraße
- Kap.
- Kapitel
- Kfz
- Kraftfahrzeug
- km
- Kilometer
- L
- Landstraße
- LSA
- Lichtsignalanlage
- m
- Meter
- min
- Minuten
- mind.
- mindestens
- MIV
- Motorisierter Individualverkehr
- NMV
- Nichtmotorisierter Verkehr
- NRW
- Nordrhein-Westfalen
- ÖPNV
- Öffentlicher Personennahverkehr
- ÖV
- Öffentlicher Verkehr
- P+R
- Park and Ride
- Pers.
- Personen
- Pkw
- Personenkraftwagen
- QS 1
- Qualitätsstandard 1
- QS 2
- Qualitätsstandard 2
- rd.
- rund
- S(-Bahn)
- Schnellbahn
- sog.
- sogenannt
- SPNV
- Schienenpersonennahverkehr
- U(-Bahn)
- Untergrundbahn
- u. a.
- unter anderem
- usw.
- und so weiter
- u. U.
- unter Umständen
- v. a.
- vor allem
- VEP
- Verkehrsentwicklungsplan
- vgl.
- vergleiche
- z. B.
- zum Beispiel
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Neuss
Ratsbeschluss vom 04.03.2005
Der Rat hat zum Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Neuss, Maßnahmen- und Handlungskonzepte, Mai 2004, folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
1. neu
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der im VEP enthaltenen Maßnahmen- und Handlungskonzepte und unter Berücksichtigung der Prioritätenreihung auf den Seiten 81 bis 84 die weiteren Verkehrsplanungen und die Beantragung von öffentlichen Mitteln für die Finanzierung vorzunehmen
2. neu
Die nachstehenden Vorschläge im VEP unterliegen dabei folgenden Änderungen:
2.1 neu
Erhalt der Freizügigkeit für den MIV (Seite 13/14)
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gerüst von Straßen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, das eine gute Erreichbarkeit der Innenstadt für den MIV (Motorisierten Individualverkehr) sicherstellt und den Kern der Innenstadt zugleich beruhigt.
Die Querungsmöglichkeiten des Hauptstraßenzugs Krefelder Straße – Niederstraße –Büchel – Oberstraße (Seite 27/28) müssen erhalten bleiben und bedürfen einer verträglichen Verkehrsabwicklung. Die Verwaltung wird beauftragt, Untersuchungen anzustellen und hierüber zu berichten. Ein modifiziertes Parkleitsystem mit veränderter Wegewahl könnte zudem zu einer Reduzierung der Querungsfahrten beitragen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür gemeinsam mit der City Parkhaus GmbH ein Konzept zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, Vorschläge zur Reduzierung der Verkehrsbelastung durch Umlenkung der Verkehrsströme für den Straßenzug Friedrichstraße – Zollstraße – Am Kehlturm (Seite 27) zu unterbreiten.
2.2 neu
Verbindung K7 – L142 / Umfahrung Hoisten (Seite 22/23)
Zur Verkehrsentlastung des Stadtteils Hoisten (K30n, Ansiedlung von drei Supermärkten im Gewerbegebiet) wird ohne Inanspruchnahme der Trasse der ehem. A46 östlich der Ortslage eine Verbindung zur L142 weiter untersucht.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung der Linienbestimmung für die A46 zwischen dem AK Neuss-Süd und der AS Neuss-Holzheim zu beantragen, damit diese Trasse aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Neuss herausgenommen werden kann.
2.3 neu
Verbindung L201 zur Anschlussstelle B230 / AS Holzheim (Seite 23)
Für die Entwicklung zwischen Holzheim und Kapellen (Raketenstation, übergemeindliches Gewerbegebiet) ist eine Entlastung von Holzheim vorzusehen, möglicherweise durch Verschwenkung der L201 zur Anschlussstelle B230.
2.4 neu
Aufnahme der Maßnahme Nr. 20 „Verkehrsentlastung für die Erprather Straße“
3. neu
Darüber hinaus sind von der Verwaltung bei der Umsetzung des VEP die nachfolgenden Vorgaben zusätzlich zu beachten:
3.1 neu
Unterbringung des ruhenden Verkehrs
Im Sinne von Stadtgestaltung, Stadtreparatur, Wohnumfeldverbesserung ist die bessere Nutzung vorhandenen Straßenraums als öffentliche Aufgabe stärker ins Blickfeld zu rücken. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der City Parkhaus GmbH ein Konzept zu erarbeiten, wie in wichtigen Teilbereichen der Stadt (z.B. Drususallee, Dreikönigenviertel) andere Lösungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs gefunden und umgesetzt werden können.
3.2 neu
Richtlinien für Baumaßnahmen
Bei allen Planungen und Baumaßnahmen sind die einschlägigen Regelwerke zu beachten.
Kreisverkehre erhalten in der Regel einen Durchmesser von 30 m, Radwege werden außerhalb der Kreisverkehre geführt. Fahrbahnbreiten von unter 2,50 m sind zu begründen. Auf den Einbau von Schwellen, „Berliner Kissen“ o.ä. wird grundsätzlich verzichtet. Aufpflasterungen erfolgen – wenn überhaupt – nur an Einfahrten zu Wohngebieten. Mittelinseln werden nur an wirklichen Querungsstellen und ohne Beeinträchtigung der Fahrbahnbreite errichtet. Busbuchten sind für Niederflurfahrzeuge und ein zügiges Ein- und Ausfahren vorzusehen. Ihnen ist Vorrang vor sog. Buskaps einzuräumen.
4. neu
Zur zielorientierten weiteren Beratung für einen verbesserten ÖPNV sind die Vorschläge des VEP (Seite 34 ff.) alsbald in einer Machbarkeitsstudie zu vertiefen und mit einer haltestellen- und zeitgenauen Frequentierung jeder einzelnen Busverbindung darzustellen. Dazu werden die Stadtwerke beauftragt, ihrerseits aufzuzeigen, wie die Ziele des VEP umgesetzt oder ergänzt werden können. Erst danach kann entschieden werden, ob und in welchem Umfang die sich aus einem verbesserten Angebot ergebenden finanziellen Mehrbelastungen getragen werden können. Die Stadtwerke werden darüber hinaus beauftragt, den Gedanken eines Bürgerbus-Systems oder anderer alternativer Bedienungsformen aufzugreifen und Vorschläge für die Umsetzung zu unterbreiten.
5. neu
Für die Schwerpunkte „neue Osttangente“ und „Stadtbahnlinie U81“ sind in Verhandlungen mit den Zuschussgebern oder mit anderen Finanzquellen ein Konzept und ein Zeitplan zur Realisierung vorrangig zu erarbeiten. Sollte eine Umsetzung der Osttangente / der Stadtbahnlinie U81 nicht nachweisbar sein, sind neue Planungen und Beratungen erforderlich. Vorsorglich sind alle Maßnahmen auf der Westseite des Hafenbeckens 1 dieser Forderung unterzuordnen.
6. neu
Alle Einzelmaßnahmen, die im Vollzug des VEP einer weiteren Bearbeitung unterzogen werden, unterliegen zu gegebener Zeit vor Beginn der Detailplanung einer aktualisierten Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung bzw. den Rat.
Die Ziffer 1. der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung „Der VEP wird zur Kenntnis genommen“ entfällt.