Elektronischer Aufenthalts-Titel
Informationen in Leichter Sprache
Wenn Sie als Ausländer oder Ausländerin
in Deutschland einreisen
und längere Zeit in Deutschland bleiben wollen,
dann müssen Sie meistens folgende Dinge tun:
- Sie müssen im Bürger-Amt Ihren Wohnsitz anmelden.
- Sie müssen beim Integrations-Amt
einen Aufenthalts-Titel beantragen.
Ein Aufenthalts-Titel sieht aus wie ein Ausweis.
Der Aufenthalts-Titel hat die Form von einer Scheck-Karte.
Auf dem Aufenthalts-Titel ist ein Foto von Ihnen.
Auf dem Aufenthalts-Titel stehen auch Infos über Sie.
Zum Beispiel:
- Ihr Name.
- Ihr Geburts-Ort.
- Ihr Wohn-Ort.
- Wie lange Sie in einem Land bleiben dürfen.
-
Ob Ihr Aufenthalt befristet ist.
Das heißt: Ob Sie für immer in einem Land bleiben dürfen.
Oder ob Sie nur für eine bestimmte Zeit bleiben dürfen.
Ausnahme:
Sie brauchen keinen Aufenthalts-Titel
für Besuchs- oder Geschäfts-Reisen.
Oder wenn Sie aus der Europäischen Union kommen.
Oder aus einem dieser Länder:
- Island
- Liechtenstein
- oder Norwegen.
Union ist ein schweres Wort für Gemeinschaft.
Zur Europäischen Union gehören viele Länder in Europa.
Alle EU-Länder müssen den
elektronischen Aufenthalts-Titel einführen.
Die Abkürzung dafür ist: eAT.
Der eAT soll in der EU einheitlich sein.
Der eAT soll in allen EU-Ländern gelten.
Mit dem eAT weisen Sie Ihr Aufenthalts-Recht nach.
Das heißt: Sie zeigen mit dem Aufenthalts-Titel,
dass sie in Deutschland bleiben dürfen.
Oder in der Europäischen Union.
Der eAT wird von der Bundes-Druckerei in Berlin gemacht.
Aber Sie können den eAT auch in Neuss beantragen.
Auf dieser Seite erklären wir, wie das geht.
Wichtig:
Früher gab es Aufkleber in den Pass-Papieren.
Die alten Aufenthalts-Titel bleiben gültig.
Die alten Aufkleber sind weiter gültig.
Sie bleiben höchstens bis 31. August 2021 gültig.
Seit 2011 gibt es den elektronischen Aufenthalts-Titel.
Elektronisch heißt:
Sie können sich damit auch im Internet ausweisen.
Wir speichern im eAT die Infos von den Menschen.
Wir speichern dort auch ihre Finger-Abdrücke.
Damit niemand den eAT stehlen
und für sich selbst benutzen kann.
Wichtig:
Die Infos und Finger-Abdrücke
werden nicht im Amt gespeichert.
Sie werden nur auf dem Chip
in Ihrem eAT gespeichert.
Wann brauche ich einen eAT?
Sie brauchen keinen eAT:
- Wenn Sie nur kurz in Deutschland bleiben.
-
Wenn Sie nur bis zu 90 Tage in Deutschland bleiben.
Zum Beispiel:
Wenn Sie einen Kurz-Urlaub in Deutschland machen.
Oder wenn Sie auf Geschäfts-Reise sind. -
Wenn Sie aus einem EU-Land kommen.
Also einem Land in der Europäischen Union.EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Zur Europäischen Union gehören die Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien,
Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. -
Oder wenn Sie aus einem dieser Länder kommen:
Israel, Norwegen oder Liechtenstein
Menschen aus diesen Ländern brauchen keinen eAT.
Sie brauchen nur einen eAT:
Wenn Sie aus einem Land kommen,
das nicht zu den Ländern gehört.
Sie müssen einen eAT beantragen:
- Wenn Ihr Aufenthalts-Titel abläuft.
-
Wenn Ihr Pass abläuft,
in dem der Aufenthalts-Titel ist. - Wenn Sie Ihren Pass
mit Aufenthalts-Titel verloren haben.
Welche Papiere brauche ich dazu?
-
Gültiger Pass
Sie müssen uns Ihren Pass zeigen.
Der Pass muss gültig sein. -
bei Erst-Antrag: Visum
Wenn Sie den eAT zum 1. Mal beantragen,
müssen Sie uns ein Visum zeigen.Ein Visum ist eine Erlaubnis.
Damit dürfen Sie in ein fremdes Land einreisen.
Damit dürfen Sie in einem fremden Land bleiben.Wenn Sie in Deutschland einreisen,
brauchen Sie ein zweck-entsprechendes Visum.
Das heißt: Sie müssen nachweisen,
warum Sie in Deutschland einreisen
und welchen Zweck Ihre Einreise hat.
Der Zweck muss auf dem Visum stehen.
Zum Beispiel:- Für die Arbeit brauchen Sie ein Geschäfts-Visum.
- Wenn Sie Ihre Familie besuchen wollen,
brauchen Sie ein Besuchs-Visum.
-
Nachweis über Kranken-Versicherung
In Deutschland brauchen alle Menschen
eine Kranken-Versicherung.
Die Kranken-Versicherung hilft Ihnen,
wenn Sie krank werden.
Sie bezahlt zum Beispiel: Die Medizin.
Oder die Rechnung vom Krankenhaus.Sie müssen uns einen Nachweis zeigen
von Ihrer Kranken-Versicherung.
Damit wir wissen,
Sie haben einen Schutz, wenn Sie krank werden. -
Nachweis zum Lebens-Unterhalt
Sie müssen nachweisen:
Dass Sie genug Geld zum Leben haben.
Dass Sie kein Geld vom Staat brauchen.
Dass Sie allein für sich sorgen können.
Das schwere Wort dafür ist:
Sicherung vom Lebens-Unterhalt. -
Pass-Foto
Sie müssen uns ein Pass-Foto geben.
Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.Das Foto muss bio-metrisch sein.
Bio-metrisch heißt:
Die Person ist gut zu erkennen.
Der Kopf ist gerade.
Der Mund ist geschlossen.Es gibt Regeln für die Pass-Fotos.
Hier können Sie die Regeln lesen.
Oder Sie fragen Ihren Fotografen oder Ihre Fotografin.
Was muss ich zum eAT wissen?
Der eAT sieht aus wie eine Scheck-Karte.
Im eAT ist ein Chip.
Auf dem Chip werden Ihre Daten gespeichert:
- persönliche Daten
Zum Beispiel: Ihr Name. -
aufenthalts-rechtliche Daten
Zum Beispiel:
Wo Sie geboren sind.
Wo Sie wohnen. -
biometrische Daten
Zum Beispiel:
Ein Foto von Ihnen.
Und 2 Finger-Abdrücke.
Wichtig:
Wir schützen Ihre Daten.
Fremde Personen können die Daten nicht sehen.
Eine Berechtigung regelt,
wer die Daten bekommen darf.
Nur berechtigte Stellen bekommen Ihre Daten.
Zum Beispiel: Ämter.
Aber Ihr Chef oder Ihre Chefin
bekommen Ihre Daten nicht.
Welche Erlaubnis brauche ich dafür?
Sie bekommen den eAT nur,
wenn Sie eine Erlaubnis für den Aufenthalt haben.
Zum Beispiel:
-
Die Aufenthalts-Erlaubnis
für einen befristeten Aufenthalt. -
Die Nieder-lassungs-Erlaubnis
für einen un-befristeten Aufenthalt. - Die Erlaubnis zum Dauer-Aufenthalt
nach dem Aufenthalts-Gesetz. -
Die Aufenthalts-Karte oder
die Dauer-Aufenthalts-Karte.Die Aufenthalts-Karte bekommen Familien-Angehörige:
Wenn Sie nicht aus der Europäischen Union und
nicht aus Island, Liechtenstein oder Norwegen sind.
Aber mit Menschen aus diesen Ländern verwandt sind.
Und mit diesen Menschen zusammen leben.Mit der Aufenthalts-Karte dürfen Sie
- In ein Land einreisen.
- In einem Land bleiben.
- In einem Land arbeiten.
-
die Aufenthalts-Erlaubnis
für Menschen aus der SchweizDie Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union.
Menschen aus der Schweiz bekommen
eine besondere Aufenthalts-Erlaubnis.
Sie können damit auch einen eAT bekommen.
Was kann der eAT?
Der neue eAT hat Internet-Ausweis-Funktionen.
Das heißt:
Auf dem Chip im eAT sind Ihre Daten gespeichert.
Mit dem eAT können Sie
-
sich im Internet ausweisen
Sie können sich elektronisch ausweisen:
Mit dem elektronischen Identitäts-Nachweis.
Zum Beispiel: Bei Banken und Ämtern.
Die Abkürzung dafür ist: eID. -
im Internet unterschreiben
Sie können im Internet unterschreiben:
Mit einer elektronischen Unterschrift.
Das nennt man: eSignatur.
Die Abkürzung dafür ist: eSign.Die Unterschrift im Internet ist dann genauso echt
wie eine Unterschrift auf einem Papier.
Das schwere Wort ist: rechts-gültig.
Wenn Sie den eAT im Amt bestellen,
dann bekommen Sie einen Brief
von der Bundes-Druckerei.
In dem Brief steht Ihre Geheim-Nummer für den eAT.
Mit den Nummern im Brief können Sie:
- Ihren eAT freischalten lassen
für die Internet-Ausweis-Funktionen. - Sich danach im Internet ausweisen.
Wichtig:
Die Nummern sind geheim.
Die Nummern dürfen nur Sie kennen.
Sie dürfen die Nummern keiner anderen Person sagen.
Genau wie bei der Geheim-Nummer von Ihrer Bank-Karte.
Sie müssen eine Bestätigung unterschreiben, dass Sie den Brief mit der Nummer bekommen haben.
Wichtig:
Wenn Sie die Internet-Ausweis-Funktionen nutzen wollen,
dann brauchen Sie ein Karten-Lese-Gerät.
Sie müssen das Karten-Lese-Gerät
an Ihren Computer anschließen.
Dann können Sie den eAT auf das Karten-Lese-Gerät legen.
Das Karten-Lese-Gerät liest dann die elektronischen Daten.
So können Sie sich im Internet ausweisen.
Oder Papiere im Internet unterschreiben.
Die Funktionen vom eAT sind die gleichen wie
beim neuen elektronischen Personal-Ausweis.
Mehr Infos zum Personal-Ausweis
Wie kann ich mich mit dem eAT ausweisen?
Der eAT ist nur gültig zusammen mit einem gültigen Pass.
Oder einem anerkannten Pass-Ersatz.
Das bedeutet:
Früher haben Sie einen Aufkleber in Ihren Pass bekommen.
Der neue eAT ist eine eigene Karte.
Der eAT soll zeigen:
- wo eine Person ist
- wo eine Person herkommt
- und wo eine Person sich aufhalten darf.
Das schwere Wort dafür ist: aufenthalts-rechtlicher Status.
Der eAT ist aber kein Ersatz für einen Pass.
Sie können sich nicht nur mit dem eAT ausweisen.
Sie brauchen auch einen gültigen Pass.
Oder einen anerkannten Ersatz für Ihren Pass.
Wichtig:
Neben-Bestimmungen
Manchmal bekommen Sie besondere Regeln
oder Neben-Bestimmungen für Ihren Aufenthalt.
Zum Beispiel: Ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen.
Die Neben-Bestimmungen werden im Chip gespeichert.
Und auf einem Zusatz-Blatt zum eAT ausgedruckt.
Im eAT steht dann der Hinweis: Siehe Zusatz-Blatt.
Wenn sich die Neben-Bestimmungen ändern,
macht das Integrations-Amt ein neues Zusatz-Blatt.
Und das Integrations-Amt ändert die Daten im Chip.
Mehr Infos zum eAT
Das Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge
hat alle Infos zum eAT zusammen-gefasst.
Hier finden Sie die Infos vom BAMF.
BAMF steht für:
Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge.
Es gibt auch ein Video zum eAT.
Sie können das Video im Internet ansehen.
Muss ich persönlich ins Amt gehen?
Ja. Sie müssen persönlich ins Amt kommen:
- beim Antrag Stellen.
- beim Abholen.
-
Antrag stellen:
Auf dem Chip werden Ihre Finger-Abdrücke gespeichert.
Deshalb müssen Sie immer persönlich ins Amt kommen.Ausnahme:
Das gilt für alle Personen ab 6 Jahren .
Das bedeutet:
Wenn Sie einen eAT für Ihr 5 Jahre altes Kind brauchen,
dann muss das Kind nicht mitkommen.Wenn das Kind 7 Jahre alt ist,
dann muss es ins Amt mitkommen.Wenn Sie alle Voraussetzungen für den eAT erfüllen,
bestellen wir den eAT bei der Bundes-Druckerei in Berlin. -
eAT Abholen:
Der eAT wird nach 2 bis 4 Wochen
an das Integrations-Amt geschickt.Zum Abholen müssen Sie persönlich ins Amt kommen. Oder Sie schicken eine andere Person mit einer Vollmacht.
Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis zum Abholen.
Sie müssen die Vollmacht unterschreiben.Die Person muss uns dann die Vollmacht zeigen.
Und den eigenen Personal-Ausweis oder Pass.In der Vollmacht muss auch stehen:
Ob Sie die Internet-Funktionen einschalten oder ausschalten wollen.
Wie viel kostet der eAT?
Der eAT kostet bis zu 110 Euro.
Achtung:
Sie müssen manchmal mehr bezahlen.
- Für eine Nieder-lassungs-Erlaubnis
- für einen un-befristeten Aufenthalt.
-
Oder für die Erlaubnis zum Dauer-Aufenthalt
in der Europäischen Union.
Zum Beispiel:
Eine Nieder-lassungs-Erlaubnis für Hoch-Qualifizierte
kostet zwischen 135 Euro bis 250 Euro.
Hoch-Qualifiziert heißt:
Die Menschen haben eine besondere Begabung.
Sie können etwas besonders gut.
Oder sie sind besonders klug.
Wichtig:
Sie können nur mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt:
Mit Geld-Scheinen und Münzen.
Wo stehen die Gesetze zum eAT?
Die Gesetze zum eAT stehen im Aufenthalts-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: AufenthG.
Hier können Sie das Aufenthalts-Gesetz lesen.
Wo bekomme ich den eAT?
Sie müssen zum Integrations-Amt in Neuss gehen.
Wichtig:
Bitte bringen Sie alle nötigen Papiere mit.
Bei Fragen können Sie beim Bürger-Telefon anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 01 80 - 13 33 33 3
Das Bürger-Telefon ist vom Bundes-Amt in Berlin.
Mehr Informationen finden Sie im Internet.