Gesetzliche Betreuung
Informationen in Leichter Sprache
Es gibt in Deutschland das Betreuungs-Recht.
Das Recht regelt die Betreuung von Menschen:
- Wenn Sie Ihre Angelegenheiten
nicht allein regeln können. - Wenn Sie Entscheidungen
nicht mehr allein treffen können. - Wenn Sie bestimmte Dinge
nicht mehr selbst tun können.
Zum Beispiel:
- Wegen einer schweren Krankheit.
- Oder wegen einem Unfall.
- Oder wegen Ihrem Alter.
- Oder wenn Sie eine Behinderung haben.
Dann können Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen.
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Die gesetzliche Betreuung hilft Ihnen:
- Beim Amt.
- Bei Fragen zu Gesetzen.
- Bei Fragen zu Ihren Rechten.
Sie hilft zum Beispiel:
- Einen Brief an den Vermieter
oder die Vermieterin schreiben. - Einen Platz in einem Heim finden.
- Bei Briefen vom Amt.
- Bei Fragen zur Gesundheit.
- Bei wichtigen Besuchen bei einem Arzt.
Der Betreuer oder die Betreuerin
hilft auch bei Fragen zum Geld.
Zum Beispiel:
- Bei Überweisungen
- Beim Einteilen von Geld
Aber:
Die gesetzliche Betreuung hilft nicht:
- Bei der Pflege von Menschen
Zum Beispiel: Beim Waschen. - Beim Haushalt.
Zum Beispiel: Beim Putzen.
Wie bekomme ich einen Betreuer
oder eine Betreuerin?
Sie müssen einen Antrag schreiben.
Oder das Gericht schreibt den Antrag für Sie.
Oder eine andere Person
schreibt den Antrag für Sie.
Sie können den Antrag ausdrucken.
Dann füllen Sie den Antrag aus.
Dann unterschreiben Sie den Antrag.
Dann geben Sie den fertigen Antrag
beim Betreuungs-Gericht ab.
Oder Sie schicken den Antrag
mit der Post an diese Adresse:
Amtsgericht Neuss
Betreuungsgericht
Breite Straße 48
41460 Neuss
Sie haben Fragen zur Betreuung?
Dann rufen Sie uns an.
Telefon-Nummer:
Frau Magura
0 21 31 - 90 51 54
Frau Dulisch
0 21 31 - 90 53 34
Herr Giessmann
0 21 31 - 90 51 62
Herr Hauth
0 21 31 - 90 51 36
Herr Krause
0 21 31 - 90 51 32
Frau Kuschel
0 21 31 - 90 51 54
Herr Ladda
0 21 31 - 90 53 57
Frau Marks
0 21 31 - 90 51 47
Frau Raukes
0 21 31 - 90 50 14
Wer wird der gesetzliche Betreuer
oder die Betreuerin?
Das Gericht entscheidet:
Wer Ihr gesetzlicher Betreuer
oder Ihre Betreuerin wird.
Aber Sie können die Person aussuchen.
Zum Beispiel:
- Menschen aus Ihrer Familie
- Freunde
- Nachbarn
- Bekannte
Dazu brauchen Sie eine Betreuungs-Verfügung.
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin werden soll.
Hier finden Sie mehr Infos:
Betreuungs-Verfügung
Was darf der Betreuer oder
die Betreuerin entscheiden?
Der Betreuer oder die Betreuerin
entscheidet nicht alles allein.
Manche Dinge kann nur das Gericht
für Sie entscheiden.
Zum Beispiel:
- Ihre Wohnung kündigen
- Ihr Geld ausgeben
Bei diesen Dingen muss der Betreuer
oder die Betreuerin vorher das Gericht fragen.
Der Betreuer oder die Betreuerin
hilft Ihnen bei wichtigen Entscheidungen.
Aber der Betreuer oder die Betreuerin
will auch, dass Sie selbst-ständig bleiben.
Deshalb hilft er Ihnen, Dinge selbst zu tun.
Viele Entscheidungen können Sie weiter selber treffen.
Zum Beispiel:
- In welchem Pflege-Heim will ich leben?
- Lasse ich mich operieren?
Kann ich einen neuen Betreuer
oder eine Betreuerin bekommen?
Ja.
Sie können dem Gericht sagen:
Wenn Sie nicht zufrieden sind
mit dem Betreuer oder der Betreuerin.
Dann bekommen Sie einen neuen Betreuer
oder eine neue Betreuerin.
Welche Hilfe kann der Betreuer
oder die Betreuerin bekommen?
Manchmal braucht der Betreuer
oder die Betreuerin Hilfe bei der Arbeit.
Zum Beispiel: Bei rechtlichen Fragen.
Als Hilfe gibt es eine Betreuungs-Stelle.
Als Hilfe gibt es auch Betreuungs-Vereine.
Sie helfen den Betreuern oder Betreuerinnen.
Sie können die Betreuungs-Vereine anrufen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Mehr Infos stehen unter: Kontakt.
Kontakt
Betreuungsstelle Stadt Neuss
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss
Frau Magura
Telefon: 0 21 31 - 90 51 54
Diakonie Rhein-Kreis Neuss
Am Konvent 14
41460 Neuss
Telefon: 0 21 31 - 53 39 11 0
Sozialdienst Katholischer Männer
Hammer Landstraße 5
41460 Neuss
Telefon: 0 21 31 - 92 48 0
Öffnungs-Zeiten:
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