Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Beistand: Wir helfen Ihnen und Ihrem Kind

Informationen in Leichter Sprache

Mutter mit Kind.

Ein Beistand ist eine Hilfe vom Jugend-Amt.

Die Person hilft schwangeren Frauen
und allein-erziehenden Müttern und Vätern.

Das bedeutet:
Sie kümmern sich allein um Ihr Kind.
Dann können Sie einen Beistand bekommen.

Scheidung zwischen Mann und Frau.

Das sind die Aufgaben vom Beistand:

Der Beistand soll Ihnen helfen.
Zum Beispiel:

Drei Personen bei einer Beratung.
  • Die Vaterschaft fest-stellen.
    Also: Klären, wer der Vater ist.
  • Den Unterhalt für das Kind klären.
    Also: Wer wie viel für das Kind bezahlt.
Kostenlos – Geld ist durchgestrichen.

Wichtig:

Die Hilfe ist frei-willig.
Sie brauchen keinen Beistand.
Wenn Sie die Hilfe nicht wollen.

Die Hilfe ist kostenlos.
Sie müssen nichts dafür bezahlen.

Brief mit Umschlag.

Wie bekomme ich einen Beistand?

Amt.
  • Sie müssen einen Antrag schreiben.
    Sie bekommen den Antrag im Jugend-Amt.
  • Sie müssen den Antrag im Jugend-Amt abgeben.
    Das ist die Adresse:
    Stadt Neuss
    Jugend-Amt

    Michaelstraße 50
    41460 Neuss
Eine Frau ist schwanger.

Wichtig:

Sie können den Antrag schon vor der Geburt abgeben.
Das heißt: Bevor Sie Ihr Kind bekommen,
können Sie einen Antrag auf Hilfe abgeben.
Damit Sie Hilfe bekommen, wenn das Kind da ist.

Das geht nur: Wenn Sie nicht verheiratet sind.

Gesetzbuch.

Welche Rechte haben die Eltern?

Der Beistand ist rechtlicher Vertreter vom Kind
gegenüber dem anderen Eltern-Teil.
Zum Beispiel: Der Mutter oder dem Vater.

Gericht.

Das bedeutet:
Er kann das Kind vor Gericht vertreten.
Das heißt: Er kann für das Kind sprechen.
Er muss dem Kind vor Gericht helfen.
Weil das Kind das noch nicht kann.

Eine Frau lässt Papiere im Amt beglaubigen.

Die Eltern-Rechte ändern sich nicht.
Die Eltern behalten ihre Rechte.
Die Eltern entscheiden für ihr Kind.
Der Beistand darf nicht für sie entscheiden.

Zusage: Papier mit Stempel und Unterschrift und dem Zeichen: Daumen hoch.

Das Ziel vom Beistand ist:

Der Vater soll die Vaterschaft anerkennen.
Er soll unterschreiben, dass er der Vater vom Kind ist.

Eine Person gibt einer anderen Person Geld.

Die Eltern sollen sich einigen
über den Unterhalt für das Kind.
Also: Wer wie viel für das Kind bezahlt.

Wenn sie sich nicht einigen:

Dann hilft der Beistand dem Kind vor Gericht.
Er sorgt dafür, dass das Kind Unterhalt bekommt.
Damit das Kind genug Geld zum Leben hat.

Vater mit Kind.

Wer kann die Hilfe bekommen?

Wir helfen den Eltern.
Zum Beispiel:
Wenn Sie allein ein Kind erziehen.
Und kein Geld vom anderen Eltern-Teil bekommen.

Eine Frau ist schwanger.

Wir helfen schwangeren Frauen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie nicht wissen,
wer der Vater vom Kind ist.

Geld vom Amt für Essen, Wohnen und Freizeit.

Wir helfen auch Kindern von 18 bis 21 Jahren.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Unterhalt brauchen.
Wir sagen Ihnen, wie viel Geld Sie bekommen.
Wir helfen Ihnen mit den Papieren.
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zum Unterhalt.

Amt.

Machen Sie einen Termin bei uns:

Stadt Neuss
Jugend-Amt

Michaelstraße 50
41460 Neuss

Eine Frau telefoniert.

Telefon:

0 21 31 - 90 51 66

Fax:

0 21 31 - 90 24 76

E-Mail.

E-Mail:

jugend@stadt.neuss.de

Öffnungs-Zeiten

Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr
Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

So kommen Sie zu uns:

Rathaus Neuss
Michaelstraße 50
41460 Neuss

Jugend-Amt
Eingang 5
4. Stock