Beistand: Wir helfen Ihnen und Ihrem Kind
Informationen in Leichter Sprache
Ein Beistand ist eine Hilfe vom Jugend-Amt.
Die Person hilft schwangeren Frauen
und allein-erziehenden Müttern und Vätern.
Das bedeutet:
Sie kümmern sich allein um Ihr Kind.
Dann können Sie einen Beistand bekommen.
Das sind die Aufgaben vom Beistand:
Der Beistand soll Ihnen helfen.
Zum Beispiel:
- Die Vaterschaft fest-stellen.
Also: Klären, wer der Vater ist. - Den Unterhalt für das Kind klären.
Also: Wer wie viel für das Kind bezahlt.
Wichtig:
Die Hilfe ist frei-willig.
Sie brauchen keinen Beistand.
Wenn Sie die Hilfe nicht wollen.
Die Hilfe ist kostenlos.
Sie müssen nichts dafür bezahlen.
Wie bekomme ich einen Beistand?
- Sie müssen einen Antrag schreiben.
Sie bekommen den Antrag im Jugend-Amt. - Sie müssen den Antrag im Jugend-Amt abgeben.
Das ist die Adresse:
Stadt Neuss
Jugend-Amt
Michaelstraße 50
41460 Neuss
Wichtig:
Sie können den Antrag schon vor der Geburt abgeben.
Das heißt: Bevor Sie Ihr Kind bekommen,
können Sie einen Antrag auf Hilfe abgeben.
Damit Sie Hilfe bekommen, wenn das Kind da ist.
Das geht nur: Wenn Sie nicht verheiratet sind.
Welche Rechte haben die Eltern?
Der Beistand ist rechtlicher Vertreter vom Kind
gegenüber dem anderen Eltern-Teil.
Zum Beispiel: Der Mutter oder dem Vater.
Das bedeutet:
Er kann das Kind vor Gericht vertreten.
Das heißt: Er kann für das Kind sprechen.
Er muss dem Kind vor Gericht helfen.
Weil das Kind das noch nicht kann.
Die Eltern-Rechte ändern sich nicht.
Die Eltern behalten ihre Rechte.
Die Eltern entscheiden für ihr Kind.
Der Beistand darf nicht für sie entscheiden.
Das Ziel vom Beistand ist:
Der Vater soll die Vaterschaft anerkennen.
Er soll unterschreiben, dass er der Vater vom Kind ist.
Die Eltern sollen sich einigen
über den Unterhalt für das Kind.
Also: Wer wie viel für das Kind bezahlt.
Wenn sie sich nicht einigen:
Dann hilft der Beistand dem Kind vor Gericht.
Er sorgt dafür, dass das Kind Unterhalt bekommt.
Damit das Kind genug Geld zum Leben hat.
Wer kann die Hilfe bekommen?
Wir helfen den Eltern.
Zum Beispiel:
Wenn Sie allein ein Kind erziehen.
Und kein Geld vom anderen Eltern-Teil bekommen.
Wir helfen schwangeren Frauen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie nicht wissen,
wer der Vater vom Kind ist.
Wir helfen auch Kindern von 18 bis 21 Jahren.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Unterhalt brauchen.
Wir sagen Ihnen, wie viel Geld Sie bekommen.
Wir helfen Ihnen mit den Papieren.
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zum Unterhalt.
Machen Sie einen Termin bei uns:
Stadt Neuss
Jugend-Amt
Michaelstraße 50
41460 Neuss
Telefon:
0 21 31 - 90 51 66
Fax:
0 21 31 - 90 24 76
E-Mail:
Öffnungs-Zeiten
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
So kommen Sie zu uns:
Rathaus Neuss
Michaelstraße 50
41460 Neuss
Jugend-Amt
Eingang 5
4. Stock