![Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich](/leichte-sprache/bilder/ls_leichte-sprache.png)
Beistand: Wir helfen Ihnen und Ihrem Kind
Informationen in Leichter Sprache
![ls_mutter-mit-kind.png Mutter mit Kind.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_mutter-mit-kind.png)
Ein Beistand ist eine Hilfe vom Jugend-Amt.
Die Person hilft schwangeren Frauen
und allein-erziehenden Müttern und Vätern.
Das bedeutet:
Sie kümmern sich allein um Ihr Kind.
Dann können Sie einen Beistand bekommen.
![ls_scheidung.png Scheidung zwischen Mann und Frau.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_scheidung.png)
Das sind die Aufgaben vom Beistand:
Der Beistand soll Ihnen helfen.
Zum Beispiel:
![ls_beratung-02.png Drei Personen bei einer Beratung.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_beratung-02.png)
- Die Vaterschaft fest-stellen.
Also: Klären, wer der Vater ist. - Den Unterhalt für das Kind klären.
Also: Wer wie viel für das Kind bezahlt.
![ls_umsonst.png Kostenlos – Geld ist durchgestrichen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/angepasst/ls_umsonst.png)
Wichtig:
Die Hilfe ist frei-willig.
Sie brauchen keinen Beistand.
Wenn Sie die Hilfe nicht wollen.
Die Hilfe ist kostenlos.
Sie müssen nichts dafür bezahlen.
![ls_brief-02.png Brief mit Umschlag.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_brief-02.png)
Wie bekomme ich einen Beistand?
![ls_amtsgebaeude.png Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amtsgebaeude.png)
- Sie müssen einen Antrag schreiben.
Sie bekommen den Antrag im Jugend-Amt. - Sie müssen den Antrag im Jugend-Amt abgeben.
Das ist die Adresse:
Stadt Neuss
Jugend-Amt
Michaelstraße 50
41460 Neuss
![ls_schwanger.png Eine Frau ist schwanger.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_schwanger.png)
Wichtig:
Sie können den Antrag schon vor der Geburt abgeben.
Das heißt: Bevor Sie Ihr Kind bekommen,
können Sie einen Antrag auf Hilfe abgeben.
Damit Sie Hilfe bekommen, wenn das Kind da ist.
Das geht nur: Wenn Sie nicht verheiratet sind.
![ls_gesetzbuch.png Gesetzbuch.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_gesetzbuch.png)
Welche Rechte haben die Eltern?
Der Beistand ist rechtlicher Vertreter vom Kind
gegenüber dem anderen Eltern-Teil.
Zum Beispiel: Der Mutter oder dem Vater.
![ls_gericht.png Gericht.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_gericht.png)
Das bedeutet:
Er kann das Kind vor Gericht vertreten.
Das heißt: Er kann für das Kind sprechen.
Er muss dem Kind vor Gericht helfen.
Weil das Kind das noch nicht kann.
![ls_beglaubigung.png Eine Frau lässt Papiere im Amt beglaubigen.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_beglaubigung.png)
Die Eltern-Rechte ändern sich nicht.
Die Eltern behalten ihre Rechte.
Die Eltern entscheiden für ihr Kind.
Der Beistand darf nicht für sie entscheiden.
![ls_zusage.png Zusage: Papier mit Stempel und Unterschrift und dem Zeichen: Daumen hoch.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_zusage.png)
Das Ziel vom Beistand ist:
Der Vater soll die Vaterschaft anerkennen.
Er soll unterschreiben, dass er der Vater vom Kind ist.
![ls_geld-bekommen.png Eine Person gibt einer anderen Person Geld.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_geld-bekommen.png)
Die Eltern sollen sich einigen
über den Unterhalt für das Kind.
Also: Wer wie viel für das Kind bezahlt.
Wenn sie sich nicht einigen:
Dann hilft der Beistand dem Kind vor Gericht.
Er sorgt dafür, dass das Kind Unterhalt bekommt.
Damit das Kind genug Geld zum Leben hat.
![ls_vater-mit-kind.png Vater mit Kind.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_vater-mit-kind.png)
Wer kann die Hilfe bekommen?
Wir helfen den Eltern.
Zum Beispiel:
Wenn Sie allein ein Kind erziehen.
Und kein Geld vom anderen Eltern-Teil bekommen.
![ls_schwanger.png Eine Frau ist schwanger.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_schwanger.png)
Wir helfen schwangeren Frauen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie nicht wissen,
wer der Vater vom Kind ist.
![ls_grundsicherung.png Geld vom Amt für Essen, Wohnen und Freizeit.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_grundsicherung.png)
Wir helfen auch Kindern von 18 bis 21 Jahren.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Unterhalt brauchen.
Wir sagen Ihnen, wie viel Geld Sie bekommen.
Wir helfen Ihnen mit den Papieren.
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zum Unterhalt.
![ls_amtsgebaeude.png Amt.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_amtsgebaeude.png)
Machen Sie einen Termin bei uns:
Stadt Neuss
Jugend-Amt
Michaelstraße 50
41460 Neuss
![ls_telefonieren-frau.png Eine Frau telefoniert.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_telefonieren-frau-png.png)
Telefon:
0 21 31 - 90 51 66
Fax:
0 21 31 - 90 24 76
![ls_email.png E-Mail.](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_email.png)
E-Mail:
Öffnungs-Zeiten
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
![ls_oeffnungszeiten.png Tür, auf der steht: Öffnungszeiten](https://www.neuss.de/leichte-sprache/bilder/ls_oeffnungszeiten.png)
So kommen Sie zu uns:
Rathaus Neuss
Michaelstraße 50
41460 Neuss
Jugend-Amt
Eingang 5
4. Stock