Die Geburt von einem Kind: Geburts-Urkunde beantragen
Informationen in Leichter Sprache
Wenn Sie in Neuss ein Kind bekommen,
muss das Standes-Amt in Neuss
die Geburt von dem Kind bescheinigen.
Die Bescheinigung heißt: Geburts-Urkunde.
Die Geburts-Urkunde ist ein Papier vom Amt.
Darauf steht:
- wie das Kind heißt.
- wo es geboren wurde.
- wann es geboren wurde.
Wie kann ich eine Geburts-Urkunde beantragen?
-
Haben Sie das Kind in einem
Krankenhaus in Neuss geboren,
regelt dieses Krankenhaus alles mit uns.
Dann müssen Sie nichts tun.
Das Amt stellt dann die Geburts-Urkunde aus.
Wir schicken sie Ihnen mit der Post zu.Manchmal kann das Krankenhaus das nicht.
Dann kommen Sie bitte ins Standes-Amt.
Wir sagen Ihnen dann, wie es weiter geht. -
Sie haben das Kind bei Ihnen zu Hause geboren?
Dann bescheinigt die Person die Geburt,
die bei der Geburt geholfen hat.
Zum Beispiel:- Hebamme oder Geburts-Helfer
- oder Ihr Arzt oder Ihre Ärztin.
Die Person zeigt uns die Bescheinigung über die Geburt.
Wir füllen dann die Geburts-Anzeige aus.
Die Geburts-Anzeige brauchen wir,
um eine Geburts-Urkunde ausstellen zu können.
Wir brauchen von Ihnen auch die Dinge,
die unter der nächsten Überschrift stehen.
Was brauche ich für eine Geburts-Urkunde?
Um eine Geburts-Urkunde zu bekommen,
brauchen wir diese Papiere von Ihnen:
- die Geburts-Anzeige
Beide Eltern müssen sie unterschreiben. - Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
Je nach Ihrer persönlichen Lage brauchen Sie auch:
Als verheiratete Mutter
- Ihre Geburts-Urkunde
und die Geburts-Urkunde vom Vater. - Ihre Ehe-Urkunde
- Oder Ihr Familien-Buch
- Oder eine Kopie aus dem Ehe-Register.
Als nicht verheiratete Mutter
- Ihre Geburts-Urkunde.
- Wenn Sie die Vaterschaft anerkannt haben:
einen Nachweis, dass die Vaterschaft anerkannt ist. - Wenn Sie zusammen mit Ihrem Partner für das Kind sorgen:
eine Erklärung darüber.
Als geschiedene Mutter
- Ihre Geburts-Urkunde.
- Ihre Ehe-Urkunde
- Oder Ihr Familien-Buch
- Oder eine Kopie aus dem Ehe-Register
mit der Info, dass die Ehe geschieden ist.
Als Mutter, deren Ehe-Mann tot ist
- Ihre Geburts-Urkunde.
- Ihre Ehe-Urkunde
- Oder eine beglaubigte Kopie vom Ehe-Register.
Auf der Kopie muss stehen,
dass Ihr Ehe-Mann tot ist. - Oder Familien-Buch
mit Sterbe-Urkunde.
Beglaubigt heißt:
Das Standes-Amt bestätigt:
Die Urkunde oder Kopie ist richtig und echt.
Das Amt macht seinen Stempel auf die Kopie.
Die Kopie ist dann beglaubigt.
Die Kopie ist dann genauso echt
wie die richtige Urkunde.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben,
dann brauchen wir von Ihnen auch:
- Ehe-Urkunde mit Übersetzung ins Deutsche,
wenn sie in einer anderen Sprache geschrieben ist. - Geburts-Urkunden von Ihnen und dem Vater vom Kind.
Die Urkunden müssen ins Deutsche übersetzt sein. -
Wenn Sie geschieden sind, brauchen Sie auch:
Das gültige Scheidungs-Urteil.
Und vielleicht die Anerkennung der Scheidung.
Wenn Sie im Ausland geschieden wurden.
Diese Anerkennung bescheinigt:
Die Scheidung ist auch in Deutschland gültig.
Wichtig:
Ausländische Papiere in anderen Sprachen
müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel:
Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde übersetzt werden.
Das muss ein Übersetzer oder eine Übersetzerin machen.
Oder ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Sie dürfen die Urkunden nicht selbst übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut können.
Es sind nur Übersetzungen von Experten erlaubt.
Der Staat entscheidet, wer Experte ist.
Der Staat prüft die Menschen.
Dann gibt er ihnen eine Arbeits-Erlaubnis.
Das schwere Wort dafür ist:
öffentlich bestellt oder be-eidigt.
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Übersetzerin arbeiten.
Und als Dolmetscher oder Dolmetscherin.
Hier finden Sie solche Übersetzer und Dolmetscher.
Achtung:
Die Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Brauchen Sie für den Antrag einer Geburts-Urkunde
noch Urkunden von uns?
Dann können Sie die Urkunden im Internet bestellen:
Hier bekommen Sie weitere Urkunden vom Standes-Amt.
Muss ich für das Beantragen einer
Geburts-Urkunde etwas bezahlen?
Kostenlos sind Geburts-Urkunden,
die Sie für gesetzliche Sachen brauchen.
Zum Beispiel für:
- Kinder-Geld
- Kranken-Kasse
- Eltern-Geld.
Sie müssen nur Geburts-Urkunden bezahlen,
die Sie zusätzlich brauchen.
Hier bekommen Sie weitere Urkunden vom Standes-Amt.
Wo stehen die Gesetze dazu?
Die Gesetze dazu stehen im
Personen-stands-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: PStG.
Und in der Verordnung
zum Personen-stands-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: PStVO.
Kontakt
Adresse:
Standes-Amt Neuss
Markt 2
41460 Neuss
Wichtige Telefon-Nummern im Amt:
Telefon: 0 21 31 - 90 34 02
Telefon: 0 21 31 - 90 34 03
Telefon: 0 21 31 - 90 34 07
E-Mail:
Öffnungs-Zeiten:
- Montag:
- 8 – 16 Uhr
- Dienstag:
- 8 – 16 Uhr
- Mittwoch:
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag:
- 13 – 18 Uhr
- Freitag:
- 8 – 12.30 Uhr
- Samstag:
- 8.30 – 13.30 Uhr
(zweimal im Monat)