Ehe anmeldenInformationen in Leichter Sprachehttps://www.neuss.de/leichte-sprache/standes-amt/ehe-anmeldenhttps://www.neuss.de/leichte-sprache/standes-amt/ehe-anmelden/@@images/ba079f3f-4b41-4fb4-8113-2578692c7218.png
Sie haben die Frau oder den Mann fürs Leben gefunden? Und Sie wollen jetzt heiraten? Dann müssen Sie das beim Standes-Amt anmelden.
Wann kann ich eine Ehe anmelden?
Wenn Sie Ihre Ehe in Neuss anmelden wollen, muss mindestens einer von Ihnen in Neuss wohnen.
Sie müssen beide voll-jährig sein. Das heißt: Sie sind beide mindestens 18 Jahre alt.
Wissen Sie schon, wann Sie heiraten wollen?
Manchmal können Sie Ihren Wunsch-Termin schon vor dem Anmelden vormerken. Damit Sie Ihre Trauung gut planen können.
Sie können frühestens 1 Jahr vorher einen Termin vormerken. Den Trau-Termin können Sie am Telefon vormerken lassen.
Trau-Termin heißt: Der Termin, an dem Sie heiraten wollen. Das hängt davon ab, in welcher Lage Sie sind.
Hier erklären wir, was Sie in den möglichen Lagen brauchen.
Wie melde ich eine Ehe an?
Sie machen mit uns einen Termin. Sie gehen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zu uns ins Standes-Amt zum Termin.
Dort sprechen Sie mit uns. Das können Sie nicht früher als 6 Monate vor dem geplanten Termin tun.
Zu dem Gespräch bringen Sie die Papiere mit. Dann schlagen Sie vor:
wo Sie den Heirats-Termin haben wollen.
Und wann Sie Heirats-Termin haben wollen.
Wir sagen Ihnen dann, ob das geht. Wenn nicht, machen wir mit Ihnen einen anderen Termin für die Heirat.
Was brauche ich, um die Ehe anzumelden:
1. Das brauchen Sie immer:
Sind Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin Deutsche? Und Sie wohnen beide in Neuss? Und Sie waren noch nie verheiratet? Dann müssen Sie zum Anmelden im Standes-Amt diese Papiere mitbringen:
Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass
eine beglaubigte Kopie von Ihrem Geburts-Register.
Beglaubigt heißt: Das Standes-Amt, wo Sie geboren wurden, bestätigt: Die Urkunde oder Kopie ist richtig und echt. Die Kopie ist dann beglaubigt. Die Kopie ist dann genauso echt wie die richtige Urkunde. Diese beglaubigte Kopie müssen Sie abgeben.
Sie können keine Kopie abgeben, die nicht beglaubigt ist. Sie können auch keine Geburts-Urkunde abgeben. Und auch keine Geburts-Bescheinigung. Wir nehmen nur eine beglaubigte Kopie von Ihrem Geburts-Register.
Ausnahme: Sie sind in Neuss geboren: Dann brauchen Sie das Geburts-Register nicht mitbringen.
Wichtig: Wenn Sie zusammen Kinder haben, die nicht in Neuss geboren sind, dann brauchen Sie auch:
eine neue Geburts-Urkunde, auf der Sie beide als Eltern stehen. Die Urkunde bekommen Sie beim Standes-Amt in der Stadt, wo Sie die Geburt gemeldet haben.
2. Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin sind in einem anderen Land gemeldet als Deutschland:
Dann müssen Sie uns Ihre Geburts-Urkunde zeigen. Auf der Urkunde müssen die Namen von Ihren Eltern stehen.
Die Urkunde bekommen Sie in dem Ort, wo Sie geboren sind.
Wichtig: Wenn Sie Urkunden aus dem Ausland haben: Urkunden in anderen Sprachen müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel: Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde in deutsche Sprache übersetzt werden. Das muss ein Übersetzer oder eine Übersetzerin machen. Oder ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin. Also ein Experte mit Ausbildung.
Sie dürfen die Urkunden nicht selbst übersetzen. Auch wenn Sie die Sprache gut können. Es sind nur Übersetzungen von den Experten erlaubt.
Wer Experte ist, legt der Staat fest. Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher. Dann gibt er ihnen eine Arbeits-Erlaubnis. Das schwere Wort dafür ist: öffentlich bestellt oder be-eidigt.
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft. Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.
Wichtig ist auch: Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. Sie können keine Kopien abgeben.
Wenn Sie als Aussiedler oder Übersiedler nach Deutschland gekommen sind: Dann müssen Sie auch diese Papiere abgeben:
Nachweis über Ihren Namen Zum Beispiel:
Ihr Familien-Buch,
Registrier-Schein,
Spät-Aussiedler-Ausweis
Oder eine andere Bescheinigung für Ihren Namen.
Darauf muss Ihr Name stehen und der Name von Ihren Eltern.
Namens-Änderungs-Urkunde Das ist eine Urkunde auf der steht: Ihr Name hat sich geändert. Wenn sich Ihr Name geändert hat, dann müssen Sie diese Urkunde abgeben.
3. Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin sind nicht Deutsche oder Deutscher. Und Sie wohnen nicht in Neuss:
Dann brauchen Sie eine erweiterte Melde-Bescheinigung. Das ist ein Papier auf dem steht: In welchem Ort Sie gemeldet sind. Also: In welchem Ort Sie wohnen.
Die Bescheinigung bekommen Sie beim Einwohner-Melde-Amt von dem Ort, in dem Sie wohnen.
Wichtig: Wenn Sie beide nicht in Neuss wohnen, müssen Sie die Ehe auch beim Standes-Amt in Ihrem Heimat-Ort anmelden.
Dann legen wir gemeinsam einen Trau-Termin fest. Und wir klären weitere Fragen.
Das Standes-Amt in Ihrem Heimat-Ort schickt uns die Papiere direkt zu. Wenn das Standes-Amt uns die Papiere geschickt hat, dann melden wir uns bei Ihnen.
Achtung: Bitte warten Sie auf eine Nachricht von uns. Bitte schicken Sie uns keine Nachricht.
Wir melden uns bei Ihnen, wenn wir Ihre Papiere bekommen haben. Dann legen wir gemeinsam einen Trau-Termin fest. Und wir klären weitere Fragen.
4. Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin waren schon einmal verheiratet:
Dann brauchen Sie eine beglaubigte Kopie vom Ehe-Register der letzten Ehe.
Oder die beglaubigte Kopie von der Urkunde zu Ihrer letzten Lebens-Partnerschaft.
Darauf muss stehen: dass Sie diese letzte Ehe oder Lebens-Partnerschaft aufgelöst haben.
Wenn Sie die letzte Ehe oder Lebens-Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst haben, steht die Auflösung vielleicht noch nicht darin.
Sie müssen uns auch das Urteil der Scheidung zeigen. Auf dem Scheidungs-Urteil muss stehen, dass das Urteil rechts-kräftig ist. Das bedeutet: Es ist gültig.
Was ist, wenn mein Partner oder meine Partnerin nicht beim Anmelden dabei sein kann?
Sie sollten gemeinsam Ihre Ehe anmelden. Aber wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht dabei sein kann: Dann können Sie auch allein Ihre Ehe anmelden.
Dazu brauchen Sie eine Vollmacht. Eine Vollmacht ist ein Papier. Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen, etwas für Sie zu tun.
Für die Vollmacht gibt es ein Formular. Sie können es im Internet herunter laden.
Drucken Sie das Formular aus. Füllen Sie das Formular aus. Dann unterschreiben Sie das Formular. Und geben es im Standes-Amt ab.
Dazu müssen Sie den Personal-Ausweis oder Reise-Pass von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zeigen.
Achtung: Das Formular ist in Alltags-Sprache. Sie brauchen beim Ausfüllen Hilfe? Oder Sie verstehen etwas nicht? Dann fragen Sie jemanden danach.
Wie viel kostet das Anmelden einer Ehe?
Das Anmelden kostet 40 Euro.
Außer wenn einer der Partner oder Partnerinnen keine deutsche Staats-Angehörigkeit hat.
Staats-Angehörigkeit bedeutet: Dass Sie zu einem bestimmten Staat gehören. Zum Beispiel: Weil Sie dort geboren wurden oder eingewandert sind.
Wenn einer der beiden Partner oder Partnerinnen keine deutsche Staats-Angehörigkeit hat. Dann kostet das Anmelden 66 Euro.
Dazu kommen noch weitere Kosten:
Zum Beispiel: Die Kosten für Urkunden und ein Familien-Buch. Dafür müssen Sie noch einmal 40 bis 60 Euro bezahlen.
Für das Anmelden brauchen Sie auch eine erweiterte Melde-Bescheinigung. Die Bescheinigung kostet zusätzlich 9 Euro.
Wie kann ich bezahlen?
Sie können bar bezahlen. Das heißt: Mit Geld-Scheinen und Münzen.
Wichtig: Schicken Sie kein Bar-Geld mit der Post.
Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen. Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik. Diese Karte haben Sie bei der Bank bekommen. Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.
Und Sie können damit Geld an einem Automaten abheben. Dazu geben Sie Ihre Geheim-Nummer in ein Gerät ein. Diese Geheim-Nummer heißt PIN. Das Geld wird dann von Ihrem Bank-Konto abgebucht.
Wo stehen die Gesetze dazu?
Die Gesetze dazu stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Abkürzung dafür ist: BGB.
Und im Personen-stands-Gesetz. Die Abkürzung dafür ist PStG.
Und in der Verordnung zur Ausführung des Personen-Stands-Gesetzes. Die Abkürzung dafür ist PStVO.