09.07.2024 - Beteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stadt Neuss

Anregungen und Maßnahmenvorschläge können online geäußert werden

Der geltende Lärmaktionsplan der Stadt Neuss besteht seit 2020. Da jetzt neue Lärmkarten vorliegen, möchte die Stadt diesen Lärmaktionsplan im Hinblick auf die Lärmkarten und den Katalog der lärmmindernden Maßnahmen aktualisieren. Zu dem Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplans kann die Öffentlichkeit nun Stellung nehmen und Anregungen sowie Maßnahmenvorschläge äußern.

Die Veröffentlichung des Entwurfs der Lärmaktionsplan-Aktualisierung erfolgt digital von Mittwoch, 10. Juli 2024, bis Sonntag, 4. August 2024, über das Online-Portal „Beteiligung NRW“. In dem Portal können der bestehende Lärmaktionsplan, die Aktualisierung sowie die neuen Lärmkarten eingesehen werden. Die Rückmeldung an die Verwaltung erfolgt ebenfalls über dieses Portal. Alternativ kann der Entwurf auch im Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, Bergheimer Straße 67a, 41464 Neuss, Zimmer 15.a eingesehen werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge werden im Anschluss geprüft und gegebenenfalls in die Aktualisierung des Lärmaktionsplans aufgenommen.  Die endgültige Fassung der Aktualisierung soll dann vom Rat der Stadt Neuss beschlossen werden und den bestehenden Lärmaktionsplan ergänzen.
Zuvor hatte der Rat in seiner Sitzung am Freitag, 28. Juni 2024, bereits dem Entwurf der Lärmaktionsplan-Aktualisierung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zugestimmt.

Die Stadt Neuss ist laut der EU-Richtlinie zum Umgebungslärm verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Lärmbelastung in Neuss zu ermitteln. Hierzu hat die Stadt Neuss die neuen Lärmkarten berechnen lassen. Da in Teilen des Neusser Stadtgebietes hohe Lärmbelastungen, insbesondere durch den Straßenverkehrslärm zu verzeichnen sind, ist die Stadt Neuss verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Der Lärmaktionsplan stellt die Lärmsituation in Form von berechneten Lärmkarten dar und nennt zudem Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung.