13.01.2025 - Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete
Kreiskommunen wollen einheitlich vorgehen und sehen Land NRW in der Pflicht
Nachdem Anfang Januar in den ersten fünf Landeseinrichtungen die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt wurde, sollen im Laufe des Jahres auch die Kommunen in NRW folgen. Die Sozialdezernate der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss bedauern weiterhin, dass das Land NRW nicht den Empfehlungen von Städtetag und Städte- und Gemeindebund, vieler Experten und anderer Bundesländer folgt und eine landeseinheitliche Einführung vornimmt. Noch sind viele Fragen offen und Rahmenbedingungen unklar, um die Bezahlkarte als zwischen Bund und Ländern verabredetes Instrument einführen zu können. Klarheit sollen vom Land NRW angekündigte Handreichungen sowie erste Informationsveranstaltungen für die Kommunen bringen, die noch im Monat Januar stattfinden sollen. Die Kommunen im Rhein-Kreis bleiben skeptisch.
„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Erfahrungen in der Umsetzung in den Landesunterkünften unbedingt abzuwarten. Für uns als Kommunen liegen also noch keine ausreichenden Informationen vor, die letztlich eine Aussage zu der Umsetzbarkeit in kommunaler Verantwortung ermöglichen“, so der Neusser Sozialdezernent Holger Lachmann.
Aus Sicht der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss sei es jedoch ärgerlich, dass in der Verordnung zur flächendeckenden Einführung der Bezahlkarte eine so genannte „Opt-Out-Regelung“ enthalten ist. Demnach kann jede Kommune abweichend von den Regelungen dieser Verordnung beschließen, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht in Form einer Bezahlkarte erbracht werden. „Aus unserer Sicht wäre es jedoch sinnvoll und zielführend, die Bezahlkarte verpflichtend nach einheitlichen Standards in allen NRW-Kommunen gleichermaßen einzuführen, um einen Flickenteppich zu vermeiden“, so Lachmann weiter.
Die Pilotphase für die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete war am 7. Januar in den ersten fünf Landeseinrichtungen gestartet. In den restlichen Landesunterkünften ist dies für März geplant. Die Einführung der Bezahlkarte in den jeweiligen Kommunen ist dann sukzessive für das Jahr 2025 vorgesehen und liegt in unmittelbarer Verantwortung der Kommune.