18.06.2024 - Stadt Neuss sichert Finanzierung der Kinderbetreuung

Kita-Träger und Stadt kritisieren ausbleibende Absicherung durch das Land NRW

Die Stadt Neuss reagiert auf die vom Land NRW herbeigeführte finanzielle Notlage der Träger der Kindertageseinrichtungen und stellt überplanmäßig für das Kita-Jahr 2023/2024 eine “Überbrückungshilfe” in Höhe von insgesamt 1,4 Millionen Euro bereit. Ab dem Kita-Jahr 2024/2025 übernimmt die Stadt Neuss zusätzlich Anteile der Träger an der Gesamtfinanzierung, sofern das Land NRW weiterhin keine ausreichende Finanzierung gewährleistet. Dies ist das Ergebnis eines Spitzengesprächs von Bürgermeister Reiner Breuer und Jugenddezernentin Ursula Platen mit Vertretern der Kita-Träger Ende letzter Woche, die heute dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden.

In den regelmäßig stattfindenden Gesprächen zwischen den Trägern der Neusser Kindertageseinrichtungen und der Stadt Neuss wurde deutlich, dass die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und die finanzielle Ausstattung für die Umsetzung des Betreuungsauftrags nicht mehr zeitgemäß und nicht finanziell auskömmlich sind. Diese Problematik wird von den Trägern und den Kommunalen Spitzenverbänden seit langem gegenüber dem Land NRW kritisiert, bisher jedoch ohne Erfolg.

„Die Stadt Neuss lässt die Träger nicht im Regen stehen und sichert die Betreuung der Finanzierung der Kinder. Wir unterstützen die Kommunalen Spitzenverbände in NRW nicht nur ausdrücklich in ihren Forderungen nach einer ausreichenden Finanzierung der Kitas durch das Land NRW, sondern nehmen auch selbst Geld in Hand, um die unzureichende Trägerfinanzierung des Landes auszugleichen“, betonte Bürgermeister Breuer in einer gemeinsamen Erklärung der Stadt Neuss und der Neusser Kita-Träger. „Dies ist entscheidend für die Sicherstellung der Betreuung der Kinder und die Vielfalt der Trägerlandschaft”, erklärt Jugenddezernentin Platen.

Derzeit betreibt die Stadt Neuss 105 Kindertageseinrichtungen, um den Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder sicherzustellen. Diese Infrastruktur wird durch über 25 Träger (Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände, freie Träger, Elterninitiativen) gewährleistet. Ohne die Träger könnte die Stadt Neuss ihrer gesetzlichen Aufgabe nicht gerecht werden. Jährlich erhalten die Träger gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW Förderung, um die Betreuung von über 6.500 Kindern sicherzustellen.

Das Kinderbildungsgesetz NRW regelt die Finanzierung und den Betrieb der Kitas in NRW, jedoch entsprechen die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und die finanzielle Ausstattung nicht mehr den aktuellen Anforderungen. In konstruktiven Gesprächen zwischen der Stadt Neuss und den Trägern wurde dies deutlich.

Die gemeinsame Erklärung finden Sie hier als Download.