30.07.2021 - Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Stadt weist auf Landesregelungen hin
Das Sportamt der Stadt Neuss weist auf die neuen Regelungen des Landes für Sportveranstaltungen hin. Für das Land Nordrhein-Westfalen gilt seit dieser Woche die Inzidenzstufe 1. Das bedeutet für die anstehenden Fußballspiele und andere Sportveranstaltungen auf Außensportanlagen in Neuss derzeit folgenden Zuschauerregelungen: Wenn es keine fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätze gibt, sind bis zu 100 Zuschauer mit Negativtestnachweis, Mindestabstand und einfacher Rückverfolgbarkeit (Erfassung von Name, Adresse, E-Mail oder Telefonnummer aller Zuschauer) zulässig. Geimpfte oder genesene Zuschauer benötigen keinen Negativtestnachweis und sind zusätzlich zur maximal zulässigen Personenzahl erlaubt. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.
Unter Einhaltung des Mindestabstandes auf fest zugewiesenen Zuschauerplätzen (eine Besetzung der Tribünen-Sitzplätze im Schachbrettmuster ist ausreichend) sind bei Sportveranstaltungen im Freien theoretisch bis zu 5.000 Zuschauer möglich, allerdings nur mit besonderer Rückverfolgbarkeit (Erfassung aller Zuschauer in einem Sitzplanverzeichnis). Dabei darf auch nur maximal die Hälfte der regulären Zuschauerplätze belegt werden.
Für Fragen steht das Sportamt der Stadt Neuss (Tel.: 02131-905201, Mail: sport@stadt.neuss.de) zur Verfügung.
(Stand: 30.07.2021, Fi)