06.08.1999 - Fotografierverbot direkt an Verlag
Bürgermeister Herbert Napp hat in den letzten Tagen mehrere Briefe...
... von besorgten Bürgern erhalten, die sich gegen ein Fotografieren ihrer Grundstücke und Häuser durch eine in Niedersachsen ansässige Firma wenden. Napp weist darauf hin, daß es zur Zeit keine rechtlichen Möglichkeiten für die Stadt gibt, ein zukünftiges Tätigwerden der Firma Tele-Info-Verlag in Neuss zu unterbinden. Bürgerinnen und Bürger, die das Fotografieren verbieten wollen, können sich nur direkt an die Firma selbst wenden. Die Adresse lautet: Tele-Info-Verlag, Carl-Zeiss-Strasse 27, 30827 Garbsen.
Da das Unternehmen seinen Sitz in Niedersachsen hat, fiel es in die Zuständigkeit der dortigen Datenschutzbehörde, für die sachliche Ermittlung bei dem Unternehmen und die rechtliche Bewertung der Ermittlungsergebnisse zu sorgen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. In einer Pressemitteilung vom 10. Mai 1999 hat der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte mitgeteilt, dass die vom Tele-Info-Verlag angebotene Datenbank von allen Häusern und Gebäuden in Deutschland derzeit nicht gegen das geltende Datenschutzrecht verstosse. Zwar handele es sich bei dem Erstellen und Betreiben der Häuser- und Gebäudedatenbank um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die weitere Anwendung des Bundesdatenschutzes scheide aber aus, weil die Daten nicht „in oder aus Dateien“ verarbeitet würden. Insbesondere sei eine automatisierte Auswertung der Gebäudedaten nach Strassen und Hausnummern nicht möglich. Wie der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte weiterhin mitteilt, sei es jedoch positiv, dass die Firma die von Bürgerinnen und Bürgern eingelegten Widersprüche freiwillig beachten wolle.
Hinzu komme, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1971 = NJW 1971, Seite 1359 und Urteil vom 9. März 1989 = NJW 1989, Seite 2251) der Eigentümer eines Hauses aufgrund seiner Eigentümerstellung nicht das Fotografieren seines Hauses und die Verwertung der Aufnahmen verhindern könne, solange der Fotograf nicht das Grundstück betrete.
Bürgermeister Herbert Napp weist darauf hin, daß auch dem Artikel im Spiegel, Nummer 29/1999, nicht etwa zu entnehmen sei, dass eine Stadt mit Erfolg gegen den Tele-Info-Verlag vorgegangen sei. Hier hatte der Eigentümer eines Hauses („Immobilien des Klägers“) eine einstweilige Verfügung gegen den Tele-Info-Verlag erwirkt, die der Firma verbietet, „Fotos von den Immobilien des Klägers anzufertigen und gemeinsam mit der Adresse zu veröffentlichen oder zu vertreiben“. Diese einstweilige Verfügung, so Napp, liefere keine Anhaltspunkt dafür, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage die Stadt Neuss das Vorhaben der Firma unterbinden könnte. *