01.10.1999 - Das „Jahr 2000-Problem“
Das städtische Tiefbauamt weist darauf hin, dass auch Abwasseranlagen ...
...wie Pumpstationen, Kläranlagen und Regenbecken von möglicherweise auftretenden Störungen, insbesondere durch Stromausfall, betroffen sein könnten.
Damit es bei einem möglicherweise auftretenden Rückstau im Kanalnetz nicht zu Schäden auf den angeschlossenen Grundstücken kommen kann, muss sich jeder Grundstückseigentümer gemäß den Auflagen in der Entwässerungssatzung selbst gegen den Rückstau absichern. Als Rückstauhöhe ist die Straßenoberkante vor dem Grundstück festgelegt. Schäden, die aufgrund fehlender oder nicht funktionierender Rückstausicherungen an oder in Gebäuden entstehen, unterliegen keinem Versicherungsschutz. Von einem möglichen Stromausfall können aber auch Indirekteinleiter betroffen sein. Bei Stromausfall oder sonstigen Problemen mit der Mess-, Steuer- und Regeltechnik darf kein Abwasser in den Kanal eingeleitet werden, das den Anforderungen der Entwässerungssatzung nicht entspricht.
Die Stadt Neuss trifft alle Vorbereitungen, dass es bei ihren Anlagen zu keinem Jahr 2000-Problem kommt. Es werden Notfallpläne erarbeitet und Mitarbeiter werden zum Jahres-wechsel bereitstehen, um möglichen Problemen zu begegnen.*