14.10.1999 - Friedhofsregelung zu Allerheiligen

In den Tagen vor Allerheiligen, 27. Oktober bis 1. November 1999,...

... ist das Befahren der städtischen Friedhöfe mit Kraftfahrzeugen nicht gestattet. Schwerbehinderte, die sonst dazu berechtigt sind, bittet das Friedhofsamt, Pflegemaßnahmen an Gräbern vor dieser Zeit zu verrichten. Für den Transport von Lasten können  bei der Friedhofsverwaltung Schubkarren entliehen werden. Für Gehbehinderte stehen Rollstühle zur Verfügung.
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