17.10.2000 - Städtischen Friedhöfen zu Allerheiligen
Das Befahren der städtischen Friedhöfe mit Kraftfahrzeugen ist von Montag,...
...30. Oktober 2000, bis Allerheiligen, Mittwoch, 1. November 2000, nicht gestattet. Schwerbehinderte, die dazu sonst berechtigt sind, werden gebeten, Pflegemaßnahmen an Gräbern vor dieser Zeit zu verrichten. Für den Transport von Lasten können bei der Friedhofsverwaltung Schubkarren entliehen werden. Für Gehbehinderte stehen Rollstühle zur Verfügung.
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