14.08.2001 - Notleitern und Ausstiegspodeste überprüfen
Die Stadt Neuss erfaßt derzeit alle Gebäude mit Notleitern und Ausstiegspodesten ...
...und stellt sicher, daß diese überprüft werden. In jüngster Vergangenheit sind in der Stadt Köln drei Menschen beim Absturz unzureichend verankerter und unsachgemäß genutzter Außenleitern mit Ausstiegspodesten gestorben. Dies hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein Westfalen dazu veranlaßt, eine Überprüfung derartiger Anlagen anzuordnen, da nicht ausgeschlossen werden kann, daß auch in anderen Städten Mängel hinsichtlich der Standsicherheit vorhandener Not und Außenleitern bestehen. Notleitern sind zur Rettung von Menschen unerlä߬lich, wenn Wohnungen von der Feuerwehr nicht unmittelbar erreicht werden können. Bei akuter Lebensgefahr können sie auch zur Selbstrettung dienen. Voraussetzung ist jedoch, daß sie fachgerecht installiert und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik verankert wurden. Bestehen hieran Zweifel, muß es im ureigensten Interesse jedes Hausbesitzers sein, dies feststellen zu lassen.
Wie in anderen Städten gibt es auch in Neuss keine Erfassung von Gebäuden mit Notleitern und Podesten. In den letzten Wochen wurden bereits mehrere Gebäude mit entsprechenden Notleitern festgestellt und einer ersten Überprüfung unterzogen. In zwei Fällen wurden Mängel festgestellt. Nach Einschätzung der Stadt Neuss wird jedoch die Gesamtanzahl der vorhandenen Notleitern als sehr gering eingeschätzt. Nicht von der Überprüfung betroffen sind Trittstufen auf Dachflächen, Außenleitern als Hilfseinrichtungen für den Schornsteinfeger oder Leitern für die Wartung technischer Anlagen, wie Lüftungs / Klimaanlagen und Antennenanlagen.
Die Stadt Neuss nimmt die Vorfälle in der Stadt Köln ernst und muß sicherstellen, daß alle Gebäude mit Notleitern und Ausstiegspodeste erfaßt und einer Überprüfung unterzogen werden können. Hierzu ist sie auf die Unterstützung und Mithilfe aller Eigentümer angewiesen, an deren Gebäude Notleitern und Ausstiegspodeste vorhanden sind. Die Stadt Neuss bittet daher alle Eigentümer von Gebäuden, an denen Notleitern und Podeste vorhanden sind, dies der Stadt Neuss, Amt für Bauberatung und Bauordnung, Rathaus Michaelstraße, 41460 Neuss, unter Angabe der genauen Adresse schriftlich oder per Telefax unter der Nummer 02131/90 2464 mitzuteilen. Erleichtert wird die Überprüfung, wenn Angaben über die Herstellerfirma der Notleitern, Angaben über die Montagefirma und Fachunternehmerbescheinigungen vorliegen. Diese Angaben sollten mit eingereicht werden.
Die Stadt Neuss weist vorsorglich alle Mieter und Nutzer darauf hin, daß Notleitern und Ausstiegspodeste nur ihren Zweck erfüllen können, wenn sie nicht als Balkonersatz oder als Abstellflächen benutzt werden. Dies ist unzulässig. Alle Hauseigentümer werden daher aufgefordert, ihre Bewohner oder Nutzer in geeigneter Weise hierauf hinzuweisen und dies von Zeit zu Zeit eigenverantwortlich zu kontrollieren. Im Amt für Bauberatung und Bauordnung ist ab Montag, 20. August 2001, zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr eine Hotline unter der Telefon Nr. 02131/90 6146 eingerichtet, über die eine fachliche Auskunft erteilt werden kann. *