07.11.2002 - Verwaltung informiert über Grundsicherung
Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine neue Sozialleistung, die es ab dem 1. Januar 2003 gibt.
Diese Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen sicherstellen soll. Bei der Grundsicherung handelt es sich nicht um Sozialhilfe. Anspruch auf diese Leistungen haben Frauen und Männer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögens bestreiten können. Kein Anspruch auf Leistungen besteht, wenn das Einkommen eines unterhaltspflichtigen Kindes oder der Eltern zusammen jährlich einen Betrag von 100.000 Euro übersteigt oder wenn die Bedürftigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Auch ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben keinen Anspruch auf die Grundsicherung. Der Antrag auf Grundsicherungsleistungen kann bei der Stadtverwaltung des Wohnortes gestellt werden. Für Fragen hat die Stadt Neuss unter der Rufnummer 02131/905085 eine Hotline eingerichtet. Ansprechpartner stehen aber auch direkt im Rathaus Promenade, Promenadenstraße 43 - 45, zur Verfügung*