12.10.2005 - Ehe- und Altersjubiläen anmelden

Neuss (PN/kl). Viele Neusser Bürger wissen nicht, dass Ehejubiläen (teilweise) und Ehrenpatenschaften angemeldet werden müssen.

Aus diesem Grunde empfehle ich eine Veröffentlichung in der Presse. Auch um klarzustellen, dass die Stadt Neuss zwar Ehrungen durchführt, diese aber nicht mit einem Geldgeschenk (wie z. B. in Düsseldorf) verbunden sind. Im Sommer 2005 gab es eine Presseveröffentlichung der Stadt Düsseldorf. Danach haben sich viele Ehepaare bei mir gemeldet und waren enttäuscht, dass dies nicht für die Stadt Neuss gilt.
Hier einige Hinweise zur praktischen Abwicklung:
Ehejubiläen (Goldene,- Diamantene-, Eiserne-, Kupferne- und Gnadenhochzeit) sollten spätestens sechs Wochen vorher im Rathaus (entweder im Bürgeramt oder bei den Zentralen Diensten –Verwaltungsservice- 4. Etage, Zimmer 185)unter Vorlage des Familienbuches oder der Heiratsurkunde bekanntgegeben werden. Die Ehrung von Seiten der Stadt Neuss ist verbunden mit einer persönlichen Gratulation bei der ein Glückwunschschreiben und eine Blumenschale
überreicht wird.
Leider ist nicht bei allen Ehepaaren das Datum der Eheschließung im Bürgeramt gespeichert. Daher ist es nach wie vor erforderlich, dass die Jubilare sich bei der Stadt Neuss melden, wenn sie nicht einige Wochen vor dem Ehejubiläum von den Zentralen Diensten angeschrieben wurden. Dies können die Jubilare selbst, Angehörige oder Bekannte übernehmen. Im vergangenen Jahr wurden uns insgesamt 120 Ehejubiläen gemeldet.
Allgemeine Informationen und ein Anmeldeformular für die Anmeldung eines Ehejubiläums können auch über die Internetseite der Stadt Neuss unter www.neuss.de abgerufen werden. 
Außerdem ehrt die Stadt Neuss ihre Senioren, die mindestens das neunzigste Lebensjahr vollenden (außerdem 95., 100. und jedes weitere Lebensjahr). Im Jahr 2004 wurden 224 Bürger 90 Jahre, 62 Bürger 95 Jahre und 15 Bürger sogar 100 Jahre und älter. Die Altersjubiläen müssen nicht angemeldet werden, da diese Informationen in der Meldedatei des Bürger- und Ordnungsamtes zur Verfügung stehen.
Neben den Alters- und Ehejubiläen gibt es die Ehrenpatenschaften.  Bei dem 6. Kind einer Familie übernimmt der Bürgermeister die Ehrenpatenschaft. Diese ist mit einem Geldgeschenk in Höhe von 300,00 Euro verbunden. Bei dem 7. Kind übernimmt der Bundespräsident die Patenschaft. Hier beträgt das Geldgeschenk 800,00 Euro (500,00 Euro vom Bund und 300,00 Euro von der Stadt Neuss). Im letzten Jahr haben zwei Familien ihr siebtes Kind für eine Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten angemeldet.
Die Stadt Neuss bietet bei Ehejubiläen und Geburtstagen ab 100 Jahren an, die Presse über dieses Ereignis zu informieren. Selbstverständlich respektiert die Stadt den Wunsch, diese Anlässe in aller Stille zu feiern.
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